Über Sechs Jahre Freiheitsstrafe hatte die Staatsanwaltschaft aufgrund zahlreicher und schwerer Delikte für den angeklagten Bauern von Hefenhofen, Ulrich K. gefordert. Verurteilt wurde er vom Bezirksgericht Arbon zu acht Monaten bedingt. Unverständlich und enttäuschend nennt der Schweizer Tierschutz (STS) diesen Entscheid, auch angesichts dessen, dass Ulrich K. überdies eine Genugtuung zugesprochen worden ist und der Staat einen Grossteil der Prozesskosten tragen soll.
In schwerwiegender Weise gegen Gesetze verstossen
Mit eindringlichen Worten schildert der STS den «Fall Hefenhofen». So habe sich Ulrich K. während 30 Jahren wiederholt tierquälerisch verhalten und «in besonders schwerwiegender Weise gegen die Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung sowie gegen diverse andere Gesetze verstossen». Laut Staatanwaltschaft habe er sich in mehreren hundert Einzelfällen schuldig gemacht.
Nach eigenen Angaben hat der STS die Tage vor der Räumung des Hofs und die Zeit danach bis zu Versteigerung und Prozess begleitet. «Es sind schreckliche Bilder von ausgemergelten, bis aufs Skelett abgemagerten, verletzten, erschöpften, verdreckten und misshandelten Pferden, Fohlen und Jungtieren, die zurückbleiben.»
Unermessliches Leid und Elend
Was von den Vorgängen bleibe, seien Erinnerungen an unermessliches Leid und Elend unzähliger Tiere aller Art, die knietief im Dreck gestanden hätten. Den Schmutz beschreibt man in der Mitteilung als «unglaublich», Unmengen von Müll seien auf dem Betrieb angetroffen worden und es habe ein Chaos geherrscht. Bei den Transporten hätten ängstlich blickende, stark verschmutzte Tiere am Tag der Hofräumung ihre «Fahrt ins Nirgendwo» angetreten.
Hilflos einem Tierquäler ausgeliefert
Nach Ansicht des STS waren die Tiere von Ulrich K. dem Landwirt, einem «grausamen Tierquäler», über Wochen und Monate, wenn nicht Jahre hilflos ausgeliefert. Er habe sie vernachlässigt und entwürdigt. Ausserdem sei er in der ganzen Region seit Jahrzehnten für seine Skrupellosigkeit und seinen Jähzorn bekannt gewesen.
Hoffnung auf die nächste Instanz
«Das enttäuschende und in Sachen Tierquälerei skandalöse Urteil hat eine negative Signalwirkung, national und über die Landesgrenzen hinaus», warnt der STS. Dieser Wirkung dürfe nicht mit Gleichgültigkeit begegnet werden. Umso mehr begrüsst es der STS, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren an die nächste Instanz weiterzieht. «Damit keimt Hoffnung auf, dass auch den Tieren Gerechtigkeit widerfährt, ganz im Sinne ihres gesetzlich verbrieften Schutzes».
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