«Wir mussten das erwarten», sagte Kantonstierärztin Regula Vogel am gegenüber dem «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» von SRF1. Das liege daran, dass schon wieder die Rückreisewelle der Zugvögel begonnen habe. Deshalb sei es wichtig, dass Wildvögel keinen Kontakt zu Hausgeflügel hätten, sagte Vogel weiter. Der Bund entschied am 2. Februar 2023, die Schutzmassnahmen bis am 15. März zu verlängern. Hausgeflügel darf sich also weiterhin nur dort aufhalten, wo es vor Wildvögeln geschützt ist. Geflügelmärkte und Geflügel-Ausstellungen sind verboten.
Risiko bis Anfang März
Das Risiko, dass die Vogelgrippe in die Schweiz eingeschleppt wird, bleibt nach Angaben des Bundes so lange hoch, bis die wild lebenden Wasservögel ihre Winterquartiere in der Schweiz verlassen haben. Anfang März dürfte es soweit sein.
Verschiedene Kantone betroffen
Im Dezember und Januar wurde Vogelgrippe bei einzelnen Wildvögeln festgestellt. Positiv getestet wurden zwei Schwäne im Tessin, je eine Möwe in den Kantonen Thurgau, Luzern, Zürich und Schaffhausen, ein Greifvogel im Kanton Zürich sowie ein Graureiher und ein Wildvogel in Basel. Fälle gab es auch im angrenzenden Ausland.
Die Sicherheitsmassnahmen gelten seit November, nachdem das Vogelgrippe-Virus in einem Betrieb bei Winterthur nachgewiesen wurde.