Auf den Alpen Äbnimatt und Münstiger Galen seien je sieben tote Schafe gezählt worden, teilte der Kanton Wallis am Dienstag mit. Damit seien gemäss der revidierten Jagdverordnung des Bundes die Voraussetzungen für die Anordnung eines Einzelwolfabschusses erfüllt.
Die angepasste Verordnung erlaubt Abschüsse von Einzelwölfen, wenn diese innerhalb von vier Monaten mindestens zehn statt wie vorher 15 Schafe oder Ziegen getötet haben. Gemäss dem kantonalen Wolfsmonitoring geht man im Goms von zwei Einzelwölfen aus.
Die Abschussbewilligung für den Wolf ist während 60 Tagen gültig, solange sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und ein Schadenpotenzial besteht. Abschiessen darf den Wolf nur die Wildhut.
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