Die SAB unterstützt grundsätzlich die Vorlage zur AP 22+. Folgende vier Punkte sind der Gemeinschaft besonders wichtig:

1. Betriebsbeitrag für Berggebiete

Mit der AP 22+ soll ein Betriebsbeitrages im Berggebiet kleine Berglandwirtschaftsbetriebe im Nebenerwerb unterstützen. Die Nebenerwerbsbetriebe bewirtschafteten einen grossen Teil der Flächen und leisteten einen Beitrag an die Versorgungssicherheit.

2. Obergrenze der Direktzahlungen

Die Einführung einer Obergrenze der Direktzahlungen pro Betrieb wird von der SAB ebenfalls unterstützt, sie präferiere jedoch ein abgestuftes System statt einer starren Höchstgrenze.

3. Standortangepasste Landwirtschaft

Dem Konzept einer standortangepassten Landwirtschaft mit regionalen landwirtschaftlichen Strategien stimmt die SAB ebenfalls zu. Unter dem Vorbehalt, dass die Strategien zu keinem administrativen Mehraufwand für die Kantone und Betriebe führten und die Finanzierung zu 90 Prozent durch den Bund erfolgt.

4. Digitalisierung vorantreiben

Die SAB sei zudem erfreut, dass der Bund auch die Digitalisierung der landwirtschaftlichen Betriebe vorantreiben will.

Verbesserungspotential

Die SAB vermisst hingegen die Erwähnung der Berggebiete im Zweckartikel der Strukturverbesserungen. Die Investitionshilfen für Wohngebäude im Berggebiet seien dringend beizubehalten. Zudem sollten die Verwertungsbeiträge für Schafwolle beibehalten werden. Auch die Änderungen im bäuerlichen Bodenrecht und im Pachtrecht unterstützt die SAB nicht.

pd