Bis zu einem endgültigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) dürfen sieben Wolfsrudel in den Kantonen Wallis und Graubünden nicht reguliert werden. Diesen Zwischenentscheid teilte das BVG am 05.01. mit. Betroffen sind vier Rudel im Kanton Graubünden und drei Rudel im Wallis, deren Entnahme das Bundesamt für Umwelt (Bafu) auf Gesuche der Kantone hin bewilligt hatte.
Dagegen hatten die Umweltverbände Pro Natura, WWF und BirdLife Schweiz beim BVG Beschwerde erhoben. Das Bafu hatte daraufhin beim BVG Gesuche eingereicht, wonach den Beschwerden die aufschiebende Wirkung zu entziehen sei. Die Regulierung der Rudel wäre nämlich nur noch bis zum 31. Januar möglich.
Nun hat das BVG dem Bafu eine Abfuhr erteilt. Derartigen Beschwerden komme gemäss Gesetz automatisch aufschiebende Wirkung zu, heisst es in der Mitteilung des BVG. Der Entzug der aufschiebenden Wirkung wäre nur angezeigt, wenn durch die aufschiebende Wirkung schwerwiegende Nachteile entstünden, heisst es in der Mitteilung. Dies sei in der vorliegenden Frage nicht der Fall.
Gericht empfiehlt mehr Herdenschutz
«Gemäss den vorhandenen Akten» seien die betroffenen Rudel in Graubünden nicht auf Nutztiere spezialisiert, wenn Herdenschutzmassnahmen vorhanden seien. Auch im Wallis könne mit einer Verstärkung der Herdenschutzmassnahmen die befürchtete Anzahl an Nutztierrissen auch ohne Abschuss um 55 Prozent verringert werden, so das BVG. Im Gegenzug würden durch den Abschuss der Rudel aber unumkehrbar Tatsachen geschaffen. Dies spreche für die Aufrechterhaltung der aufschiebenden Wirkung.
Die Umweltverbände hatten geltend gemacht, dass auch die seit dem 1. Dezember erlaubte proaktive Regulation von Rudeln nach dem Gesetz nur dann möglich sei, wenn von dem Rudel tatsächlich eine erhebliche Gefahr ausgehe. Dies sei bei den beanstandeten Rudelregulierungen nicht der Fall.
41 Wölfe wurden bereits abgeschossen
Angefochten wurden die Bewilligungen für die Entnahme der Rudel Stagias, Vorab, Rügiul und Jatzhorn im Kanton Graubünden sowie Hauts-Forts, Nanz und Le Fou-Isérables im Wallis. Nicht betroffen davon seien Abschüsse einzelner Tiere der betroffenen Rudel, für die ältere Bewilligungen vorlägen, teilte der Kanton Graubünden am 04.01. mit.
Seit Beginn der Rudelregulierung am 1.12.2023 wurden in der Schweiz 41 Abschüsse von Wölfen gemeldet, dies entspricht rund 14 Prozent des im Herbst geschätzten Bestandes von 300 Tieren.