Der SBLV empfiehlt ein überzeugtes Ja zur Reform der zweiten Säule am 22. September 2024. Dafür gibt es gute Gründe. Frauen erhalten derzeit eine um ein Drittel niedrigere Rente als Männer. Viele sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Die Höhe der Eintrittsschwelle und der fixe Koordinationsabzug sind zwei Elemente des BVG, die wesentlich zum Gender Pay Gap zwischen Männern und Frauen beitragen. Nach jahrelanger parlamentarischer Arbeit ist die zur Abstimmung gestellte Reform ein Kompromiss, der zwar nicht alle Erwartungen erfüllt, aber doch einen Paradigmenwechsel darstellt und mehrere deutliche Verbesserungen insbesondere für Frauen enthält. Man (frau!) muss die Vorteile der Reform und die Tatsache sehen, dass der Mehrwert gerade für Frauen überwiegt. Es wäre daher inkonsequent, die Reform abzulehnen.
100 000 Personen erhalten Zugang zur 2. Säule
Mit der Senkung der Eintrittsschwelle werden zusätzlich 100'000 Personen Zugang zur zweiten Säule erhalten. Es handelt sich um Beschäftigte mit niedrigem Lohn oder in Teilzeitarbeit, die die aktuelle Eintrittsschwelle nicht erreichten (70'000) oder Mehrfachbeschäftigte, von denen viele unter der Eintrittsschwelle (30'000) lagen. Der auf 20 % des AHV-Lohns prozentual festgelegte Koordinationsabzug wird das Sparen stärken. 359'000 Personen werden dadurch eine höhere Rente erhalten, davon 275'000 Frauen. Die Reduktion der Altersgutschriften ab 45 Jahren wird die Kosten für diese erfahrenen Arbeitskräfte senken und damit ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Die Arbeitssuche wird dadurch einfacher, zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Übergabe des Betriebs.
Berufs- und Lebenswege selten linear
Zwar kann das Kosten-Nutzen-Verhältnis für bestimmte Lohngruppen leicht ungünstig sein. Doch verlaufen Berufslaufbahn und Lebenswege selten linear. Dieser Nachteil wird sich daher wahrscheinlich verringern oder ganz verschwinden. Bei der Abwägung sollen auch der vom Arbeitgeber eingezahlte Anteil und die Rendite des Alterskapitals berücksichtigt werden. Sie kommen zu dem von den versicherten Personen eingezahlten Anteil hinzu und verdreifachen die Leistungen und das Sparguthaben. So machen sie die zweite Säule zu einem guten Vorsorgeinstrument. Andere wichtige Vorteile sind ebenfalls zu berücksichtigen, nämlich die Erhöhung der Leistungen bei Invalidität und Tod (für Hinterlassene) sowie die Möglichkeit, das Kapital für den Kauf eines Eigenheims oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu verwenden. Die Senkung des Umwandlungssatzes sichert die langfristige Stabilität der zweiten Säule und betrifft nur den obligatorischen Teil. Rund 85 % der Versicherten sind davon nicht betroffen.
Es wäre eine verpasste Gelegenheit
Die geplanten Verbesserungen würden bei einer Ablehnung dieser Reform verloren gehen, ohne Garantie, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine bessere Lösung gefunden wird. Vor allem wäre es eine verpasste Gelegenheit, einerseits die Versprechen zu erfüllen, die den Frauen bei der Reform der AHV und der Erhöhung des Referenzalters gemacht wurden und andererseits mehr Gleichheit im Ruhestand zu bringen. Deshalb ein Ja in die Urne am 22. September 2024.