Bisher hat die Schweiz für Abkommen von ihren ausländischen Handelspartnern verlangt, die Richtlinien des internationalen Sortenschutzabkommens UPOV91 einzuhalten. Damit werde die freie Vermehrung und der Austausch von geschütztem Saatgut untersagt, führt Nicolas Walder (Grüne/GE) in seiner Parlamentarischen Initiative aus. Nach Angaben der Koalition «Recht auf Saatgut» ist durch UPOV91 selbst die Vermehrung zum Eigengebrauch eingeschränkt und mit Zahlungen verbunden. «Dadurch werden die Rechte der Landwirt(innen) beschnitten und ihr Zugang zu Saatgut erschwert», fasst Walder zusammen.
Selbst tiefere Anforderungen
Nicolas Walder zitiert den UNO-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Nahrung. Dieser habe festgestellt, dass die Schweizer Praxis im Widerspruch stehe mit ihren internationalen Verpflichtungen u.a. hinsichtlich der Rechte von Kleinbauern. Immer wieder sei vor negativen Auswirkungen der UPOV-Bestimmungen auf Landwirtschaft, Ernährung und Biodiversität im Globalen Süden gewarnt worden.
Stossend scheint zudem, dass die Schweiz selbst weniger strenge Vorschriften zum Sortenschutz umsetzt und nur ein einziges Unternehmen mit Sitz innerhalb der Landesgrenzen davon profitiere. Von einem überwiegenden nationalen Interesse an einer solchen Klausel in internationalen Handelsabkommen kann daher laut Walder keine Rede sein.
Gegen Klausel entschieden
Die Argumente scheinen zu überzeugen, denn mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) Walders Parlamentarische Initiative angenommen. Die Koalition «Recht auf Saatgut», zu der Swissaid und Heks gehören, sieht den Entscheid als begrüssenswerten Schritt. «Die jahrhundertalte Praxis von Bäuerinnen und Bauern, das auf den eigenen Feldern erzeugte Saatgut wiederzuverwenden, zu tauschen oder zu verkaufen ist für die Ernährungssicherheit in den Ländern des Südens unabdingbar», betont Swissaid in ihrer Reaktion. Damit sei die Versorgung mit Saatgut garantiert, was auch zum Erhalt und der Weiterentwicklung der Vielfalt von Nutzpflanzen beitrage.
«Die Schweiz muss das Recht auf Saatgut und somit das Recht auf Nahrung verteidigen», wird Tina Goethe von Heks zitiert. Die Koalition fordert daher die Schwesterkommission des Ständerats dazu auf, dem Vorstoss ebenfalls zuzustimmen.
Ökologie und Menschenrechte in Abkommen
Die APK-N hat einer weiteren Parlamentarischen Initiative zugestimmt, die eine Revision des Aussenwirtschaftsgesetzes verlangt. Es seien u.a. Grundsätze im Bereich Menschen- und Arbeitsrechte sowie Umweltstandards, aber auch im Patentschutz festzulegen. Weiter soll der Bundesrat dazu verpflichtet werden, seine Verhandlungsziele im Voraus den Aussenpolitischen Kommissionen offenzulegen und zu erläutern, inwiefern diese Ziele im Einklang mit den neu definierten Grundsätzen stehen. Auch dieser Vorstoss geht nun in die ständerätliche Kommission.