Der Nidwaldner Regierungsrat schlägt im Rahmen einer Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes mehr Mittel vor. Für Fördermassnahmen sollen für die Jahre 2024 bis 2027 eine Million Franken mehr als bisher und somit 6,9 Mio Franken zur Verfügung stehen. Die Teilrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes soll vom Landrat im Frühjahr 2023 beraten werden und könnte am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Zu geringe Wirkung
Leitidee sei die Förderung einer standortangepassten, klimaschonenden und Wertschöpfung generierenden Landwirtschaft. Die Überprüfung der bisherigen Fördermassnahmen habe gezeigt, dass vor allem im Bereich der Strukturen und Wettbewerbsfähigkeit die Wirkung zu gering ausfalle, heisst es in der Medienmitteilung von dieser Woche.
Mit einem Monitoring solldie Wirkung von Massnahmen künftig besser überprüft werden können. Anpassungen bei den Förderkriterien sollen in der Verordnung berücksichtigt werden, so, wie das in der Vernehmlassung gefordert wurde. Mit dem teilrevidierten Gesetz soll die Grundlage für 16 Massnahmen geschaffen werden, welche sich an der Stossrichtung der Agrarpolitik des Bundes orientieren. Dazu gehören wie bisher die Unterstützung von regionalen Viehabsatzmärkten und Viehschauen oder Ersatzpflanzungen von Hochstammbäumen.
Regionales mehr fördern
Fünf Fördermassnahmen würden künftig mehr Mittel benötigen. Genannt werden die Gülleseparierung, klimaschonende Fütterung, Umstellung auf Biolandbau, Förderung und Aufwertung der Biodiversitätsförderflächen im Tal- und Hügelgebiet, Strukturverbesserungen sowie die regionale Absatzförderung. Damit soll die Wertschöpfung für «Hiäsigs» erhöht werden.