In der EU genehmigte Wirkstoffe für den Pflanzenschutz sollen künftig ohne Verzögerung auch in der Schweiz eine Bewilligung erhalten. Sind Wirkstoffe bereits in EU-Mitgliedstaaten erlaubt, ist die Zulassung hierzulande «unter gewissen Voraussetzungen» vorgesehen. Das erspart den Schweizer Behörden den Aufwand einer eigenen Prüfung des Herstellerdossiers und bedeutet, dass der betreffende Wirkstoff schneller den…
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Lesedauer: 3 Minuten
Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.