Am 18. Juni kommt im Kanton Thurgau die Vorlage über die Änderung des Energienutzungsgesetzes – kurz: flexibler Energiefonds – zur Abstimmung. Die Gesetzesänderung fordert, dass die Fördersumme für den Fondsbestand nicht mehr durch 12 bis 22 Mio Franken begrenzt wird. Stattdessen soll der Fonds mindestens 12 Mio Franken betragen und die Obergrenze aufgehoben werden. [REL 2] Für die Landwirtschaft sind gemäss Kanton…
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