Der Bestand und die Verbreitung des Wolfs in der Schweiz steigen laufend. Aktuell leben in der Schweiz rund 250 Wölfe und mindestens 26 Rudel. Entsprechend ist während des Alpsommers mit vermehrten Schäden an Nutztieren zu rechnen.

AboJagdgesetz und -verordnungWas gilt beim Wolf für den Alpsommer 2023?Dienstag, 20. Dezember 2022Um die Alpwirtschaft zu unterstützen, hat der Bund in diesem Jahr zusätzliche Finanzmittel von insgesamt vier Millionen Franken für die Verstärkung des Herdenschutzes gesprochen. Finanziert werden sollen damit verschiedene Sofortmassnahmen. Nutztierhalterinnen und Alpbewirtschafter erhalten die Möglichkeit, bei den Kantonen Gesuche zur Finanzierung von Sofortmassnahmen einzureichen. Der Bund vergütet den Kantonen im Rahmen des vom Parlament bewilligten Kredits bis höchstens 80 Prozent der Kosten.

Hilfspersonal, mobile Unterkünfte und Zäune

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat die Massnahmen vom letzten Jahr analysiert und Anpassungen gemacht, wo bei der Umsetzung Schwierigkeiten aufgetreten waren.

Auch dieses Jahr kann Hilfspersonal, das die Hirtinnen und Hirten beim Umsetzen von Herdenschutzmassnahmen unterstützt, mitfinanziert werden. Und es können weiterhin mobile Unterkünfte auf abgelegenen Alpen gefördert werden.

Ebenfalls können wieder Pauschalen für die Verstärkung von Zäunen auf den Sömmerungsalpen beantragt werden. Auch für die Zaunverstärkungen in landwirtschaftlichen Nutzflächen gibt es unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung, je nach Herdengrösse.

 

Die geförderte Massnahmen
Die aktualisierte Beitragsliste für den Herdenschutz führt Folgende Massnahmen auf, für die es finanzielle Unterstützung gibt:

Landwirt: Haltung und Einsatz eines offiziellen Herdenschutzhundes (HSH) sowie dessen Zucht, Import und Ausbildung, Herdenschutzzäune (im Sömmerungsgebiet und auf der LN sowie zur Konfliktvermeidung mit HSH), Elektrozäune für Bienenkästen.
-> Das Beitragsgesuch muss mit Zustimmung des Kantons bei der Agridea eingereicht werden, die die Anträge prüft und allfällige Beiträge direkt an die Bewirtschafter ausrichtet. Die Pauschalbeiträge entsprechen 80 Prozent der Kosten.
Kantone: Notfallset (Zaunmaterial im Besitz des Kantons zum Notfalleinsatz, eventuell ergänzt mit Vergrämungsmitteln wie Pfefferspray, Funkgeräten, Drohnen zur Risssuche, vollständig ausgestatteten mobilen Unterkünften), Haltung und Einsatz kantonaler HSH, Herdenschutzhelfer (Anstellung durch Kanton oder Alpbetrieb), Pauschalbeitrag für die elektrische Verstärkung von Weidezäunen (für Schafe und Ziegen in der Bergzone I bis IV), Futtergeld bei vorzeitiger Abalpung nach Grossraubtierschäden (durch Wolf oder Bär).
-> Falls die erst enannten Massnahmen (unter Punkt «Landwirt») nicht ausreichend oder zweckmässig sind, reicht der Kanton nach Absprache mit dem Bafu Anträge ein für diese Massnahmen. Das Bafu vergütet den Kantonen 80 Prozent der ausgewiesenen Kosten.

Alle Details finden Sie im Anhang 3 «Beitragsliste Herdenschutz» der Vollzugshilfe Herdenschutz

Jagdverordnung erneut anpassen

Zur besseren Unterstützung des Vollzugs des Herdenschutzes und des Wolfsmanagements plant der Bundesrat im Frühsommer die Jagdverordnung anzupassen.