In erster Instanz hatte Uniterre-Präsident Maurus Gerber noch Recht bekommen. Er hatte seine Milchabnehmerin, die Migros-Tochter Elsa, wegen deren Auszahlungspraxis der Verkäsungszulage verklagt. Der Konzern zog das Urteil aber weiter und in der zweiten Instanz viel der Entscheid zu Ungunsten des Landwirts.
Schwarzpeter zwischen den Instanzen
Laut einer Mitteilung von Uniterre begründete das Freiburgische Kantonsgericht sein Urteil damit, dass es sich in diesem Streitfall nicht um Privatrecht handle. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) habe bei einer vorgängigen Klage aber ausdrücklich auf das Privatrecht verwiesen, schreibt die Bauerngewerkschaft. «Während sich die Instanzen gegenseitig den Schwarzpeter zuschieben, um keinen Entscheid in der Sache fällen zu müssen, zeigt sich ein bedenklicher Mangel an Klarheit und Transparenz», findet Uniterre.
Die Sache weiterziehen
Man wolle jedoch nicht klein beigeben, sondern die Sache weiterziehen. «In einer nächsten Phase werden wir erneut ans BLW gelangen und – wenn es sein muss – bis vor Bundesgericht gehen», so die Ankündigung. Uniterre sieht das Ganze wörtlich als «Schauprozess», denn es sei ein Kampf für eine gesetzeskonforme Auszahlung der Verkäsungszulagen und für die Schweizer Bäuerinnen und Bauern. Diese würden nämlich «unter diesen skurrilen Auswüchsen der Liberalisierung leiden».
Gemäss einer Studie erreichten 30 bis 40 Prozent der jährlich rund 300 Millionen Franken, die der Bund via Verkäsungszulage auszahle, nie die Produzent(innen), heisst es in der Mitteilung. Als Ausweg sieht man die direkte Auszahlung an die Landwirtschaftsbetriebe, statt dass die Beiträge des Bundes an die Verarbeiter gehen.
25'000 Franken gesucht
Streitfälle vor Gericht sind bekanntlich teuer. Auch Maurus Gerber müsse, unterstützt von Uniterre, die «Kostenfolgen ausbaden». Darum und im Hinblick auf das weitere Vorgehen sammelt die Bauerngewerkschaft via Crowdfundig Geld. Innerhalb von 47 Tagen sollen 25'000 Franken zusammenkommen, so das Ziel. «Sie helfen damit nicht nur Maurus und Uniterre, sondern setzen ein starkes Zeichen für mehr Gerechtigkeit für die Milchproduzent(innen) und eine klare und korrekte Umsetzung existierenden Rechts», so der Appell.
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Branche kämpft gegen Direktauszahlung
Der Bund hat mehrmals via landwirtschaftliches Verordnungspaket versucht, die Direktauszahlung der Verkäsungszulage an die Milchproduzenten einzuführen. Bisher ist es nie soweit gekommen, denn der Widerstand der Branche ist gross. Nicht nur Milchverarbeiter, sondern auch z. B. die Produzentenorganisation Mooh haben sich in der Vergangenheit dagegen ausgesprochen. Gegen die Direktauszahlung spreche etwa der damit verbundene administrative Mehraufwand und die Kosten, der sich nicht mit dem Nutzen eines Systemwechsels aufwiegen liessen.
Aktuell ist die Verkäsungszulage eher als Steuerelement wieder in Diskussion. So wollen zwei Motionen die Auszahlung der Zulage an Bedingungen knüpfen: Entweder daran, dass die Käserei keine Importmilch-Produkte exportiert oder an die Einhaltung von Mindestpreisen für die Milch.