In einem Bericht der nationalrätlichen Wissenschaftskommission ist die Rede von einer «beachtlichen Menge» frischer Lebensmittel, die per direkten Flugtransport in die Schweiz gelange. Die Prozentzahlen wirken zwar tief (zwei bis drei Prozent der Fleischimporte, vier Prozent beim Fisch und ein Prozent des eingeführten Gemüses). In Gewicht ausgedrückt seien es dann aber doch immerhin je nach Produktkategorie jeweils zwischen 2000 und 4000 Tonnen, die pro Jahr hierzulande eingeflogen werden.
«Mehrheitlich unnötig»
«Verglichen mit dem Gesamtkonsum mag es um kleine Mengen gehen», hält der Schweizer Bauernverband (SBV) in einer Stellungnahme fest. Aber Lebensmittel per Flugzeug zu transportieren, hält er für «mehrheitlich unnötig» und damit sei auch ein unverhältnismässig grosser Umweltfussabdruck verbunden. «Nur mit Transparenz können die Konsumierenden ihre Lebensmitteleinkäufe nachhaltig gestalten», ist der SBV überzeugt. Ausserdem seien unnötige Flugtransporte von Lebensmitteln nicht tolerierbar angesichts von klima- und umweltpolitischen Bemühungen der Schweiz.
Keine Verbote
Im Weiteren bezeichnet der SBV eine Deklarationspflicht für Flugtransporte als «sanfte Methode», die ohne Verbote das Verantwortungsbewusstsein des Marktes und der Konsument(innen) stärke. «Mit diesem Transparenzansatz bleiben die wenigen unerlässlichen Flugtransporte weiterhin möglich», gibt der Verband zu bedenken. Mit WTO-Vorgaben seien keine Kollisionen zu erwarten.
Maximalen Nutzen anstreben
Mehrkosten durch die Deklarationspflicht erwartet der SBV auch nicht. Schliesslich lasse sie sich – durch den Verzicht auf eingeflogene Ware – umgehen. Andererseits würden sich allfällige Mehrkosten im einstelligen Rappenbereich bewegen, während Flugtransporte lediglich für Waren wie Rindsfilets aus Australien mit maximalem Kilopreis überhaupt lohnend seien.
Man sollte nach Meinung des SBV aber auch nicht zu weit gehen und darauf verzichten, die Deklarationspflicht auf in Nachbarländer eingeflogene und anschliessend auf dem Landweg in die Schweiz transportierte Produkte auszuweiten. Eine Deklarationspflicht unterstützt der SBV demnach für mindestens die wichtigsten Frischprodukte und Ware, die direkt per Flugzeug in die Schweiz kommt.
Die Vernehmlassung der Parlamentarischen Initiative, die eine Deklaration von Flugtransporten verlangt, dauert noch bis Ende Januar 2024.
Ziel: Nachfrage senken
Pro 1000 km stösst die Luftfracht laut Bundesbericht 12- bis 16-mal mehr Treibhausgase aus als der Strassengüterverkehr. Im Vergleich zum Transport per Bahn oder Schiff sei es gar Faktor 30. Das erklärte Ziel der neuen Deklaration eingeflogener Ware ist daher eine Reduktion der Nachfrage nach solchen Produkten. Wie stark die Umwelt davon profitieren könnte, lasse sich zwar nur schwer in Zahlen schätzen. Bei der Luftfracht anzusetzen, habe aber besonders grosses Potenzial, Treibhausgasemissionen und die Umweltbelastung insgesamt zu reduzieren.