Die Landesregierung muss nun die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung so anpassen, dass im Ausland hergestellte oder zubereitete Lebensmittel mit einer eindeutigen Deklaration des Herkunftslandes gekennzeichnet werden. Allzu oft würden Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten getäuscht, hatte Nationalrat Jacques Nicolet (SVP/VD) seinen Vorstoss begründet. Meist fehle eine eindeutige Deklaration der Rohstoffe, die nicht aus der Schweiz stammten.
Bessere Grundlagen zum Einkaufen
Bereits in der vorberatenden Kommission war die Forderung umstritten. Maya Graf (Grüne/BL) sagte namens der Minderheit im Ständerat, es sei höchste Zeit, den nächsten Schritt zu machen und diese Lücken zu schliessen. Auch Jakob Stark (SVP/TG) erklärte, man könne diesbezüglich präziser informieren, um den Konsumenten bessere Grundlagen für Kaufentscheide zu bieten. Es brauche einen Impuls von Seiten des Parlaments. Allerdings müsse man den Spielraum nutzen für eine pragmatische Umsetzung.
Riesenaufwand für viele Betriebe
Man müsse unzählige Produkte neu kennzeichnen und schaffe zudem mit diesen abweichenden Bestimmungen zusätzliche Handelshemmnisse mit der EU, gab im Namen der schliesslich unterlegenen Kommissionsmehrheit Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) zu bedenken.
Innenminister Alain Berset warnte vergeblich und eindringlich davor, den guten Kompromiss im Lebensmittelrecht zur Deklaration schon wieder auszuhebeln, der die nötige Transparenz bringe.
Zudem werde das Geschäft nicht mehr in die Räte kommen, weil nur eine Verordnungsänderung verlangt werde. Das sei angesichts des zu erwartenden «Bürokratiemonsters» aber der falsche Weg. Die Massnahme ginge zu Lasten sehr vieler Unternehmen im Land und würde für sie einen Riesenaufwand bedeuten.
Labelpflicht für Schweizer Brot vom Tisch
Vom Tisch – weil weitgehend erfüllt – ist die Forderung an den Bundesrat, eine Labelpflicht für Schweizer Brot zu schaffen. Der Ständerat lehnte die entsprechende Motion als Zweitrat ab.
Die deutliche Ratsmehrheit folgte dem Bundesrat und ihrer Kommission, die argumentierten, das geltende Recht biete bereits genügend Möglichkeiten, die Schweizer Herkunft von Backwaren hervorzuheben. Das Anliegen sei somit weitgehend verwirklicht. Zudem habe sich die Branche darauf geeinigt, eine neue Marke «Schweizer Brot» zu entwickeln.