Mit der Ernte der Gerste beginnt das Ackerbaujahr 2023. Und dieses hat es in sich. Denn 2023 werden neue Biodiversitätsförderflächen-Typen im Ackerbau eingeführt. Ab 2024 treten dann neue Anforderungen für die Biodiversitätsförderung im Ackerbau in Kraft. Aufgrund des Ukraine-Krieges hat der Bund diese um ein Jahr, auf 2024, zurückgeschoben.
Neue Beiträge
Im Rahmen der parlamentarischen Initiative wurde auf nationaler Ebene das Programm der Produktionssystembeiträge (PSB) angepasst. Die neuen PSB im Ackerbau umfassen die bisherigen Ressourceneffizienzbeiträge (REB) und weiterentwickelte bisherige sowie neue PSB-Massnahmen. Das Faktenblatt Ackerbau, das die Agridea jüngst veröffentlicht hat, enthält alle wichtigen Angaben dazu. Wie es darin heisst, sollen die PSB nicht nur das Risiko des Pflanzenschutzmitteleinsatzes reduzieren, sondern dazu dienen, eine naturnahe und umweltfreundliche Produktionsform zu fördern und somit den Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinsatz zu optimieren, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und die Biodiversität zu fördern.
Freiwillige Teilnahme
Die Teilnahme ist für sämtliche direktzahlungsberechtigten Betriebe mit den entsprechenden Kulturen möglich. Diese neuen PSB für Ackerkulturen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Anmeldung ist freiwillig und erfolgt gemäss kantonalen Vorgaben gemeinsam mit den anderen Direktzahlungsprogrammen jeweils für das Folgejahr. Das heisst, die Anmeldung muss noch heuer erfolgen. Die Bauernverbände schlagen Alarm und erinnern, dass die Produzenten sich dessen womöglich nicht bewusst sind.
Im Frühling ist es zu spät
«Die Anmeldung der Programme erfolgt im Herbst 2022. Eine Anmeldung mit der Erhebung 2023 sieht die Direktzahlungsverordnung nicht vor», schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf die Frage, ob es auch noch möglich sei, die Anmeldung kommenden Frühling zu tätigen, nachdem man sich mit den neuen Programmen nach Möglichkeit auseinandersetzen konnte. Das BLW scheint also einen harten Kurs zu fahren.
Vorsicht auf angeernteten Flächen
Weiter müssten die Anforderungen bei den Verzichtsprogrammen PSM (Art. 68–71a) sowie auch die schonende Bodenbearbeitung (Art. 71d) für die im Herbst 2022 auf der Ackerfläche angelegten Winterkulturen bereits ab der Ernte der vorangehenden Hauptkultur eingehalten werden, erinnert das BLW. Bevor also auf den abgeernteten Flächen etwas gemacht wird, macht es Sinn, sich mit den neuen Programmen genau vertraut zu machen.
Gefordert sind aber nicht nur die Bauern, sondern auch die Kantone. Sie müssen laut BLW im Herbst technisch bereit sein, die Anmeldungen im Rahmen der Erhebung entgegennehmen zu können. Die kantonalen Landwirtschaftsämter sind denn auch Anlaufstellen bei Fragen zur Anmeldung.