Dank guter Liquidität sei diese Sondermassnahme aus dem Netzzuschlagsfonds möglich, heisst es ein einer Medienmitteilung des Bundesrats. Mit den 46 Millionen Franken wolle man den Zubau der Photovoltaik ab Sommer 2020 stabilisieren und ab 2021 weiter beschleunigen.
Sowohl neue Projekte als auch das einheimische Planungs- und Installations-Gewerbe könnten profitieren.
Wartefristen werden verkürzt
Dank den neuen Mitteln können Wartefristen verkürzt werden:
- Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV): Die Warteliste kann komplett abgebaut werden. Für Anmeldungen, die seit Februar 2020 bei der Pronovo AG eingehen, bleibt lediglich eine Bearbeitungsfrist von etwa 3 Monaten bestehen. Anmeldungen, die früher erfolgt sind, erhalten die Zusicherung ihres Förderbeitrags bis spätestens Mitte Mai 2020.
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV): Bis Ende 2020 erhalten alle Anlagenbetreiber eine Zusicherung ihres Förderbeitrags, die ihr Gesuch bei der Pronovo AG bis 31. März 2020 eingereicht hatten. Die Wartefrist für Neuanmeldungen sinkt damit ab April 2020 auf etwa neun Monate.
Kulanz bei Verzögerungen
Bei der Pronovo AG gibt es eine Kulanzregelung anlässlich der Corona-Krise: Photovoltaikanlagen, die wegen der bundesrätlichen Massnahmen nicht bis Ende März 2020 fertiggestellt werden konnten, oder die Beglaubigung nicht rechtzeitig erhalten haben, sollen nicht von den ab dem 1. April geltenden tieferen Vergütungssätzen betroffen werden.
Betroffene sollen bei der Pronovo AG eine Ausnahme beantragen.
Förderbeiträge kommen einen Monat schneller
Bis die Pandemie-Massnahmen aufgehoben werden können, werden die Förderbeiträge bereits innerhalb von 14 Tagen nach Versand der definitiven Verfügungen (KLEIV und GREIV) ausbezahlt. Das ist gemäss Mitteilung rund einen Monat schneller als üblich.
Einsprachefrist bleibt unverändert
Weiterhin kann man während 30 Tagen Einsprache gegen ein Projekt erheben. Wenn die Massnahmen gegen das Coronavirus wieder aufgehoben sind, sollen die Förderbeiträge wieder wie gewohnt nach Ablauf der Einsprachefrist ausbezahlt werden.