Bis und mit nächsten Donnerstag (26. März 2020) können ausländische Arbeitskräfte nur mit Arbeitsvertrag (ohne Aufenthaltsbewilligung) einreisen. Sie müssen aber vorgängig den Behörden gemeldet worden sein, schreibt der Schweizer Bauernverband (SBV) in einer Medienmitteilung.
Heute um 16 Uhr wird übermittelt
Das Online-Meldeformular des SBV übermittelt die von den Betrieben eingegebenen Daten zu den Arbeitskräften, die in den kommenden Tagen einreisen sollen, an die Behörden.
Die erste Übermittlung der Daten geschieht heute (Freitag, 20. März) um 16 Uhr.
Die so angemeldeten Helfer können am nächsten Tag einreisen. Spätestens am Montag folgt die nächste Meldung, die letzte Möglichkeit dazu bietet sich am kommenden Mittwoch (25. März 2020).
Keine doppelte Anmeldung nötig
Wer seine ausländischen Arbeitskräfte bereits über den Schweizer Obst- oder Gemüseproduzentenverband (SOV oder VSGP) angemeldet hat, braucht keine zweite Meldung zu erfassen.
Strengere Bestimmungen ab Donnerstag
Die vereinfachte Einreise nur mit Arbeitsvertrag ist nur bis und mit nächsten Donnerstag möglich. Danach brauchen ausländische Erntehelfer neben dem Arbeitsvertrag auch eine Aufenthaltsbewilligung.
Wie Sie vorgehen müssen, um eine Aufenthaltsbewilligung für Arbeitskräfte aus dem Ausland zu bekommen, lesen Sie hier: Jetzt Handeln für die Einreise ausländischer Arbeitskräfte