«Wir werden regelmässig mit Fragen konfrontiert, dass Arbeitgeber ihre Arbeitskraft gelegentlich einem Nachbarn überlassen möchten», sagt Werner Hüsler vom Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV). Dabei sei aber einiges zu beachten, arbeitsrechtlich und wegen des Versicherungsschutzes, um keine bösen Überraschungen zu riskieren. Deshalb habe der LBV in Zusammenarbeit mit einem Rechtsberater ein Merkblatt…
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