Erwerbstätige Väter haben dann die Möglichkeit, in den ersten sechs Monaten nach Geburt ihres Kindes, zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub zu beziehen – unabhängig davon, ob sie angestellt oder selbstständigerwerbend sind. Anspruch besteht nur für rechtliche Väter respektive solche, die es innerhalb von sechs Monaten ab Geburt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, sind zusätzlich bestimmte Mindestversicherungsdauern…
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