Derzeit sei es wegen des Bodenrechts kaum möglich, Partnerinnen und Partner, die auf einem Landwirtschaftsbetrieb mitarbeiten, am Geschäft zu beteiligen, begründete Heinz Siegenthaler (EVP/BE) das Anliegen. Auch die finanziellen Mittel aller Beteiligten seien meist im Betrieb eingebunden. Viele Partnerinnen und Partner stünden daher nach einer Scheidung vor dem finanziellen Nichts.
Angemessene Entschädigung bei Scheidung
Neu sollen daher die mitarbeitenden Familienmitglieder entweder mit einem Barlohn oder als Selbständigerwerbende mit einem Anteil am landwirtschaftlichen Einkommen am Betrieb beteiligt werden. Andernfalls sollen sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung bei einer Scheidung erhalten. Der Anspruch solle von den Behörden unter Einbezug von vergleichbaren Tätigkeiten definiert werden.
Vorschlag zu wenig praxistauglich
Der Bundesrat lehnt das Anliegen ab. Er sei sich zwar des Problems bewusst, sagte Guy Parmelin. Die hier angedachten Lösungen seien aber zu wenig praxistauglich und kaum kontrollierbar. Eine Verbesserung sei mit der Agrarpolitik 2022+ (AP 22+) vorgesehen. Das Parlament hat die AP 22+ in der Frühlingssession auf Eis gelegt. Der Bundesrat bedauere das, weil dabei auch die Massnahmen zur Besserstellung der geschiedenen Partner und Partnerinnen von Landwirtinnen und Landwirten hinausgeschoben würden.
Die Motion geht an den Ständerat.