Seit Tagen sind die vom Bundesamt für Gesundheit veröffentlichten Corona-Fallzahlen besorgniserregend hoch und verschiedene Spitäler melden, es gebe kaum noch freie Intensiv-Betten. Die neue Virus-Mutante Omikron macht die Lage zusätzlich unsicher. Der Bundesrat beuteilt die Lage als «sehr kritisch» und hat am 3. Dezember weitere Massnahmen für das Inland bekanntgegeben, die am 6. Dezember in Kraft treten:
Zertifikatspflicht:
- Für alle öffentlichen Veranstaltungen ab 50 Personen, sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen.
- Für Veranstaltungen im Freien ab 300 Personen.
- «Dringlich empfohlen» bei privaten Treffen ab 11 Personen. Gerade bei Familienanlässen sei grosse Vorsicht angebracht, denn im privaten Rahmen sei das Ansteckungsrisiko erfahrungsgemäss beträchtlich.
Maskenpflicht:
- In Innenräumen überall dort, wo Zertifikatspflicht gilt.
- Ausgenommen sind private Treffen.
- Am Arbeitsplatz in Innenräumen, sobald sich mehr als eine Person darin aufhalten.
- Wo keine Masken getragen werden können (z. B. Restaurants, Chorproben) gelten Ersatzmassnahmen (Sitzpflicht oder Erhebung der Kontaktdaten).
2G:
- Alle öffentlichen Einrichtungen, für die Zertifikatspflicht gilt, dürfen den Zugang auf Geimpfte und Genesene beschränken (2G). In diesem Fall sind keine Masken mehr vorgeschrieben.
- Gleiches gilt für Veranstaltungen in Innenräumen oder draussen.
Keine einheitlichen Regeln für Weihnachtsmärkte
Bei Weihnachtsmärkten im Freien werden die Schutzmassnahmen gemäss FAQ von Veranstaltern und Behörden zusammen festgelegt. Je nach Markt werde Zertifikats- oder Maskenpflicht gelten. In jedem Fall sind die Hygienemassnahmen (Abstand und Händewaschen) empfohlen. Ob sich an den Bestimmungen für Wochenmärkten etwas ändert, wird nach Auskunft des Bundesamts für Landwirtschaft noch mit dem Bundesamt für Gesundheit abgeklärt.
Schnelltests sind weniger lange gültig
Weiter empfiehlt der Bundesrat dringlich das Homeoffice und verkürzt die Gültigkeitsdauer von Testzertifikaten: Antigen-Schnelltest sind noch 24 statt 48 Stunden gültig, ein PCR-Test unverändert 72 Stunden. Mangels gesetzlicher Grundlagen wurden aber die Kapazitätsgrenzen für Innenräume aufgehoben und es gibt keine Testpflicht an Schulen.
Die neuen Massnahmen sind vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet. Als bestes Mittel zur Entlastung der Spitäler sieht der Bundesrat die Impfung sowie rasche Auffrisch-Impfungen (Booster).