Der Schweizer Bauernverband (SBV) hat das Fokusmagazins «Nachhaltiger Handel für unsere Ernährung» veröffentlicht. Es behandelt Themen rund um den Import von nachhaltigen Lebensmitteln und entstand aufgrund des Jubiläums des Verfassungsartikels 104a. Dieser wurde vor sechs Jahren verabschiedet, nachdem er von der Schweizer Stimmbevökerung im September 2017 angenommen wurde.
Nach wie vor Defizite vorhanden
Der Verfassungsartikel verpflichte den Bund, eine nachhaltige Lebensmittelversorgung aus der eigenen Produktion und ergänzenden Importen zu sichern, schreibt der SBV. Importierte Lebensmittel sollten zur nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz wie auch in den Herkunftsländern beitragen.
Hier bestünden nach wie vor grosse Defizite, heisst es. Im neu erschienenen Fokusmagazin zeigt der SBV deshalb auf, wie die Umweltbelastung der Agrarimporte reduziert und die Nachhaltigkeit unseres Ernährungssystems verbessert werden kann.
Konsumentinnen und Konsumenten miteinbeziehen
Es gibt laut SBV verschieden Möglichkeiten, wie Importe nachhaltiger werden können:
- Bilaterale Abkommen:
Auch wenn sich die Schweiz an die strengen Vorgaben der World Trade Organization (WTO) halten muss, sei es im Freihandelsabkommen mit Indonesien gelungen, WTO-konforme Konzessionen für nachhaltig produziertes Palmöl auszuhandeln. Solchen bilateralen Abkommen seien jedoch Grenzen gesetzt. Es brauche weitere Ansätze, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette wirken. - Private Branchenstandards:
Die Futtermittelbranche hat sich im Rahmen des Sojanetzwerks Schweiz selbst dazu verpflichtet, nur noch gentechnikfreie, palmölfreie und möglichst nachhaltig produzierte Futtermittel zu verwenden. So muss Soja aus nachhaltiger Produktion stammen. Das habe bewirkt, dass die Schweiz heute 80 % des importierten Sojas aus Europa bezieht. - Transparente Deklaration:
Damit auch die Konsumentinnen und Konsumenten beim Einkaufen mithelfen könnten, müssten sie mit einer transparenten Deklaration über bedenkliche Produktionsmethoden und über umweltschädliche Flugtransporte informiert werden.
«Verantwortung endet nicht an der Landesgrenze»
Die Möglichkeiten zur Förderung der Nachhaltigkeit im Agrarhandel seien noch lange nicht ausgeschöpft. Der Bund sollte sich laut SBV sowohl in bilateralen Handelsverträgen wie auch in der WTO weiter für die Stärkung der Nachhaltigkeitsanforderungen einsetzen.
Mit dem Artikel 104a sei die Schweiz verpflichtet, diese Möglichkeiten zu nutzen. «Denn die Verantwortung für eine nachhaltigere Ernährung endet nicht an der Landesgrenze», folgert der SBV.