Die Hofläden in der Schweiz boomen seit Corona und somit auch Twint. Dass man sich gerne für das schnelle Bezahlen via Smartphone entscheidet, liegt auf der Hand – im wahrsten Sinne des Wortes. Für Hofladenbetreibende wie auch Kundinnen und Kunden ist es eine einfache Art, Waren ohne Bargeld zu kaufen bzw. zu verkaufen. Doch nicht immer laufen die Transaktionen reibungslos ab.
Fehlgeschlagene Transaktionen entdeckt
QR-Code oder Telefonnummer?
Für Twint im Hofladen kann ein QR-Code generiertwerden. Das «Twinten» von Telefonnummer zu Telefonnummer, wie es privat gebraucht wird, ist laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Twint für kommerzielle Zwecke, zu denen Hofläden gehören, nicht erlaubt. Gegebenenfalls kann Twint bei Missbrauch gar Schadenersatz verlangen.
Der Kundenservice von Twint konnte das Problem noch nicht identifizieren. Ein grüner Screen und anschliessender Abbruch sollte laut Twint eigentlich nie passieren. Es empfiehlt sich also, den Einzelpostenauszug von Twint anzuschauen, um fehlende Zahlungen zu identifizieren. Bei Unstimmigkeiten oder Problemen geht man am besten über die Support-Mail von Twint: salestwint(at)twint.ch
1,3 Prozent des Umsatzes gehen an Twint
Auch Jasmin Vultier, Projektleiterin «Vom Hof» beim Schweizer Bauernverband (SBV), ist das Problem nicht bekannt. «Alternativen zu Twint sind uns wenige bekannt», sagt sie. So würden bei Geräten für die Transaktion, z. B. von Six, neben den Kosten für die Anschaffung zum Teil noch zusätzlich Kosten anfallen, unabhängig davon, ob diese benutzt werden oder nicht. Bei Sumup fallen laut eigenen Angaben der Firma Anschaffungskosten sowie fixe Transaktionsgebühren an. Bei Twint wird laut Vultier eine Kommission von 1,3 % auf die Einnahmen verlangt. «Für Betriebe mit einem saisonalen Angebot, zum Beispiel mit Weihnachtsbaumverkauf, eignet sich das bestens, da bei Nichtgebrauch keine weiteren Kosten anfallen», so Vultier.