Im Winter ist die Schweiz darauf angewiesen, Strom in Europa zuzukaufen, stellt der Schweizer Bauernverband (SBV) in einer Mitteilung fest. «Ob und in welchem Ausmass das auch im nächsten Winter möglich sein wird, ist die grosse Unbekannte». Das ist der Grund, weshalb elektrische Energie knapp werden könnte.
Mithelfen beim Stromsparen
Der Bundesrat sieht ein Vorgehen in mehreren Phasen vor, von denen die erste bereits erreicht ist: Die ganze Bevölkerung wird zum Stromsparen aufgerufen. Neben den gleichen Massnahmen wie andere Schweizer(innen) (z. B. weniger heizen, Kochen mit Deckel), können Landwirtschaftsbetriebe ihren Strombedarf über mehr Energieeffizienz senken. Der SBV nennt hier die Förderprogramme von AgroCleanTech.
Indirekt via Grossverbraucher auch Bauern betroffen
Die zweite Phase umfasst Verbote für den Betrieb nicht notwendiger Anlagen wie Reklameschilder oder Strassenbelechtungen. Als dritte Phase gibt es Einschränkungen für Grossverbraucher von über 100‘000 kWh pro Jahr. Laut SBV gehören die meisten Landwirtschaftsbetriebe zwar nicht in diese Kategorie, gewisse nachgelagerte Stufen aber schon. Das könne zu Störungen bei den Abnehmern sowie dem Handel und allenfalls zu Absatzstaus auf Produktionsstufe führen.
Wenn alles Vorherige nichts genützt hat, folgen in der letzten Phase zeitlich begrenzte Netzabschaltungen.
«Jeder Betrieb muss sich damit befassen»
Der SBV rät jedem Betrieb dazu, sich mit den individuellen Folgen einer Netzabschaltung zu befassen und sich entsprechend zu wappnen. Unterschiede gebe es beim Bedarf einer Notstromversorgung je nach Dauer des Stromunterbruchs und dem Betriebstyp.
Nach Angaben des SBV lässt sich das Risiko folgendermassen reduzieren:
- Energetische Bedürfnisse des Betriebs erfassen.
- Stromeffizienzmassnahmen treffen.
- Arbeitsorganisation und kritische Aufgaben klären.
- Bei Bedarf Notstromaggregate installieren. Für eine Notstromversorgung gibt es verschiedene Technologien, die je nach Bedarf unterschiedlich geeignet sind. Eine eigene Stromproduktion (Solar- oder Biogasanlage) ist nicht per se eine solche Absicherung. Dafür sind eine Netzentkoppelung und ein Inselbetrieb nötig.
- Treibstoff einlagern.
Ausserdem hat der SBV einen Bericht zu Strommangellage in der Landwirtschaft «Betroffenheit und Vorsorgemassnahmen» verfasst. Darin gibt es u. a. Angaben dazu, wie das Risiko eines Einzelbetriebs abgeschätzt werden kann oder welche Lösungen es für eine Notstromversorgung gibt.
Weitere Informationen des SBV finden Sie hier.