Für Mooh gilt, was für die gesamte Milchbranche gilt: Ein Mehrpreis ist vor allem mit Mehrwerten möglich. Welche Mehrwerte das genau sein sollen, darüber redet man sich derzeit im ganzen Land die Köpfe heiss. Nur einer bleibt ganz entspannt: Eugen Luz, der Geschäftsführer von Mooh.
Lastenausgleich ist nötig
Er sagte an der zweiten Mooh-Generalversammlung am Mittwoch in Brunegg, dass ein Lastenausgleich zwischen den Produzenten, den Verarbeitern und dem Handel stattfinden müsse. Ausserdem müsse man zuerst überhaupt wissen, wo die Produzenten genau stehen. Und dazu betreibt Mooh drei Pilot-Regionen und wertet dort aus, welche Nachhaltigkeitsleistungen die Produzenten dort erbringen.
Dass das nötig ist, daran liess Verkaufsleiter René Schwager keine Zweifel offen. Das Nachhaltigkeitskonzept müsse weiter vorangetrieben werden, sagte er am Mittwoch in Brunegg AG. Und Einkaufschef Christophe Eggenschwiler erklärte, dass Mooh 100% nachhaltige Milch anstrebe.
Mooh will Daten einsehen
Der Verwaltungsrat hat unabhängig von der Nachhaltigkeitsdiskussion die Einkaufskonditionen zur Anpassung empfohlen und Minimalstandards für die Milchübernahme und die Milchqualität definiert. So müssen Produzenten nicht nur die Suisse-Garantie-Richtlinien erfüllen, sondern auch noch der Mooh die Einsicht in ihre Daten erlauben. Und zwar dann, wenn spezielle Anforderungen (BTS, RAUS, GMF oder Labelproduktion) erfüllt werden müssen.
Immerhin will Mooh die Daten «mit grösster Sorgfalt und Vertraulichkeit behandeln und nur im direkten Zusammenhang zum Milchgeschäft verwenden.» Das erklärte der Einkaufsleiter Christophe Eggenschwiler den Anwesenden Mooh-Mitgliedern.
Milchabholung muss jederzeit möglich sein
Ausserdem behält sich Mooh vor, bei Mängel an der Zufahrt die Milchabholung entschädigungslos zu sistieren. So sind die Produzenten mit Hofabfuhr verpflichtet, dass die Tanklastwagen jederzeit die Milch abholen können. Auch wenn der Verdacht von groben Unregelmässigkeiten oder Missständen besteht, kann Mooh die Milchübernahme sistieren. Und zwar solange, «bis die Überprüfung der Fehlerhaftigkeit der Milch oder der Pflichtverletzung beendet ist und/oder die Unregelmässigkeiten/Missstände nachweislich vollumfänglich behoben sind.»
Christophe Eggenschwiler begründete die Anpassung mit dem Schutz der Interessen der Genossenschaft. Immerhin will man «soweit möglich» auf die Interessen der Genossenschafter Rücksicht nehmen.
hja