Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) hat Mitte Oktober 2018 Strafanzeige gegen einen Thurgauer Schafhalter eingereicht (Mehr dazu). Er soll demnach seine Tiere misshandelt haben. Der VgT hatte damals auf seiner Homepage ein Video aufgeschaltet, das den Schafzüchter aus Langrickenbach-Herrenhof im Stall zeigt. Nach Darstellung des VgT soll der Landwirt die Schafe durch den Stall geworfen und sie mit Tritten und einem Knüppel misshandelt haben.
Nachbar des Tierhalter kommt vor Gericht
Nicht aber der vom VgT eingklagte Bauer musste sich am Montag vor Gericht verantworten, sondern sein Nachbar, der das Video gedreht hatte sowie Tierschützer Erwin Kessler, der das Video verbreitete. Denn der Schafbesitzer hatte die beiden seinerseits wegen Verletzung seiner Privatsphäre eingeklagt. Wie das «St. Galler Tagblatt» am Montag auf seinem Online-Portgal berichtete, kam das Bezirskgericht Kreuzlingen in diesem Prozess zum Schluss, dass die heimlich gemachten Aufnahmen des Nachbarn die Privatsphäre des Schafbesitzers verletzen. Die Richter folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Aufnahmen rechtlich nicht verwertbar
Diese argumentierte laut Zeitungsbericht, dass Aufnahmen durch Fenster und die Türe des Stalls eine «Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs» darstellen. Nach diesem erstinstanzliche Urteil wären die Aufnahmen rechtlich nicht verwertbar. Wie das «Tagblatt» weiter berichtete kündigte Kessler den Weiterzug ans Obergericht an und sagte: «Wer im Thurgau Tierquälerei meldet, wird als Staatsfeind behandelt.» Der Nachbar, der das Video gedreht hatte, verweigerte der Richterin jegliche Antwort. Mit dem Schafbesitzer hatte er sich schon lange vor seinen Filmaufnahmen verkracht. Vor allem Geruch und Lärm der Tiere störten ihn.
Es brauche Leute, die den Mut hätten, einzugreifen
«Dieser inszenierte Schauprozess dient der Kriminalisierung der Zivilcourage», beklagte sich Kesslers Anwalt laut Zeitungsbericht. Es brauche genau solche Leute, die bei Missständen den Mut hätten, einzugreifen. Die Verteidigerin des Nachbarn verwies darauf, dass der lichtdurchflutete Raum «ohne rechtliche und moralische Schranken» einsehbar und dass es sich bei der gefilmten Tätigkeit um «Alltagsverrichtungen» handle, welche nicht die Intimsphäre betreffen würden. Die Richter sahen das anders. Sie verurteilten den Nachbarn und Kessler zu bedingten Geldstrafen von 3000 beziehungsweise 6900 Franken. Hinzu kommen Bussen von 700 beziehungsweise 1300 Franken. Auch der Nachbar, der gefilmt hatte, will laut Zeitungsbericht den Fall weiterziehen.
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