Zuletzt hatten Polen und Ungarn noch ein Veto eingelegt, wie aiz.info berichtet. Dies weil die Vergaben der Mittel künftig an die Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien geknüpft wird. Sie erklärten sich nun aber damit einverstanden. Der Agrarhaushalt bleibt auf bisheriger Höhe, die Branche hatte einen Inflationsausgleich verlangt, der aber abgelehnt worden ist.
Über den EU-Agrarhaushalt hinaus werden in den nächsten beiden Jahren 8 Milliarden Euro an Corona-Hilfen zur Verfügung gestellt. Gut ein Drittel der Summen sollen für Klima-, Umwelt- und Tierschutzmassnahmen im Rahmen der ländlichen Förderprogramme ausgegeben werden, heisst es bei AIZ. 55% der Corona-Hilfen sind für Massnahmen der sozialen und digitalen Transformation vorgesehen. Diese sollen dazu beitragen, den Übergang zur Präzisionslandwirtschaft und Digitalisierung in ländlichen Gebieten voranzubringen und die regionalen Märkte zu stärken.