Die Schweiz ist ein Land der Wanderer. Ausserdem gibt es hierzulande viel Rindvieh, das traditionell auf Alpen in Wandergebieten gesömmert wird. Damit das keine ungute Mischung ergibt, sollten Tierhaltende einige Punkte beachten. Denn grundsätzlich haften sie für Schäden, sofern nicht nachgewiesen wird, dass die gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung der Tiere angewendet wurde (OR, Art. 56).
Risikoanalyse ist zwingend vorzunehmen
Aus dieser Rechtslage lässt sich folgern, dass Halterinnen und Halter von Rindvieh wie auch Herdenschutzhunden eine Risikoanalyse durchführen müssen, sobald ein Wanderweg durchs Weidegebiet führt, schreiben der Schweizer Bauernverband SBV und Mutterkuh Schweiz.
Nach der Analyse müssen entsprechende Massnahmen geplant und umgesetzt werden.
Konkret gibt der SBV folgende Ratschläge:
- Zaunanlage an geweidete Tiere, die Örtlichkeit und die Häufigkeit vorbeigehender Drittpersonen und Hunde anpassen
- Zäune regelmässig kontrollieren
- Konfliktstellen (Tränke-, Liege- und Salzplätze sowie Stallungen) von den Wanderwegen abtrennen
- Auf Weiden mit Wanderwegen nur ruhige und unauffällige Tiere halten
- Weiden mit Mutterkühen mit einer Infotafel versehen, damit sich Wanderer richtig verhalten
- Wenn möglich zusätzlich an einer geeigneten Stelle Infoflyer auflegen
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