Bern Mit der Umsetzung des Aktionsplans sollen die heutigen Risiken von Pflanzenschutzmitteln (PSM) halbiert und die Anwendung von PSM nachhaltiger werden. Um die Ziele erreichen zu können, diskutiert das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gegenwärtig weitere Massnahmen bezüglich Pflanzschutzmittel einzuführen. Ein besonders wichtiger Eintragspfad ist die oberflächliche Abschwemmung. Besonders bei starken Niederschlägen besteht die Gefahr, dass Pflanzenschutzmittel direkt in Gewässer ausgewaschen werden könnten.
Sechs Meter breiter Streifen
In Projekten sollen deshalb bis 2021 die Einträge von PSM via Drainagen, Entwässerung von Strassen und Wegen sowie Schächten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen besser aufgenommen und Massnahmen zur Reduktion dieser Einträge entwickelt werden. Zum Beispiel steht in der Diskussion, dass ab 1.1.2022 rund um Schächte einen sechs Meter breiten Grünstreifen angesät werden muss. Auch Schächte im Ackerland wären davon betroffen. So dürfte man nicht wie bisher den Weizen, die Kartoffeln oder die Zuckerrüben bis hin zum Schacht ansäen oder anpflanzen. Mit dieser Massnahme möchte man verhindern, dass die PSM direkt in Schächte gelangen können und so ein Risiko für die Gewässerverschmutzung darstellen.
Abschwemmungen minimieren
«Heute bestehen im ÖLN schon die sechs Meter entlang von Gewässern und Gehölzen, um den Eintrag von PSM zu verhindern», sagt Victor Kessler vom BLW. Das Ziel sei die Reduktion des Eintrags von PSM aus Punktquellen, wie zum Beispiel bei Schächten und Kanälen. «An Hanglagen kann es durchaus angebracht sein, dass sechs Meter notwendig wären, um den Abfluss aufzufangen», so Kessler weiter. Schon heute gelten auf Parzellen mit besonderem Risiko für die direkte Abschwemmung gewisse Vorschriften. So betreffen die neuen Auflagen zur Reduktion der Abschwemmung Parzellen, die weniger als 100 Meter von einem Gewässer entfernt sind und eine Hanglage von mehr als zwei Prozent besitzen.
Punkte können geholt werden
Da sich die am besten geeigneten Massnahmen von Parzelle zu Parzelle unterschieden, hat das BLW ein flexibles Punktesystem zur Risikoreduktion eingeführt (s. Kasten). Dieses erlaubt es den Landwirten, aus einem ganzen Katalog möglicher Massnahmen diejenigen auszuwählen, die für sie mit vertretbarem Aufwand die beste Wirkung versprechen. Zum Beispiel kann mit einer vorgeschriebenen Bodenbearbeitung, einer Direktsaat, einer begrünten Fahrgasse oder in einem begrünten Streifen in der Parzelle, wo Abschwemmung besteht, je einen Punkt geholt werden. Grundsätzlich soll die Abschwemmung so klein wie möglich gehalten werden. Entsprechende Massnahmen können für die Betriebe zusätzliche Kosten bedeuten. Deshalb soll bis 2020 geprüft werden, ob Massnahmen zur Reduktion der Abschwemmung gefördert werden können.
Peter Fankhauser