In Kloten gilt ab sofort ein Bewässerungsverbot für Rasen und Grünflächen. Zudem darf kein Pflanzenmaterial aus Kloten hinaustransportiert werden. Letzteres gilt auch für die Pufferzone. In einer Überwachungsfalle bei der Sportanlage Stighag in Kloten wurde ein erster Japankäfer gefunden.
Bis Ende September
In der Lebensphase fliegen die Käfer aus dem Boden, fressen sich an über 400 Pflanzenarten satt und paaren sich. Die Weibchen legen dann ihre Eier im Boden ab. Dafür bevorzugen sie feuchte Wiesen oder Rasen.
Deshalb ist es im ganzen Stadtgebiet von Kloten verboten, Rasen und mit Gras bewachsene Grünflächen zu bewässern. Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen bleibt erlaubt, wenn in den Töpfen und den Beeten keine Gräser wachsen.
Das Bewässerungsverbot gilt bis Ende September. Nach wie vor ist es untersagt, Kompost, Pflanzen mit Wurzeln in Erde und Bodenmaterial aus Kloten wegzutransportieren. Für die Pufferzone in den umliegenden Gemeinden gilt ebenso, dass bis Ende September kein Grüngut diese Zone verlassen darf. Die Entsorgung über die Grünabfuhr ist sowohl in Kloten wie auch in der Pufferzone erlaubt.
Lockfläche und Netzfallen
Zur Tilgung der herumfliegenden Japankäfer kommen erneut Fallen zum Einsatz, die mit Lockstoff und einem mit Insektizid behandelten Netz versehen sind. In der Nähe der Sportanlage Stighag wurde eine Lockfläche geschaffen. Diese Wiese wird gezielt bewässert und feucht gehalten, wodurch die Weibchen für die Eiablage auf diese Fläche gelockt werden. Die Lockfläche will man im Herbst bearbeiten, sodass alle Käferlarven im Boden vernichtet werden.
Wenn nötig Insektizideinsatz
Wie sich die Japankäferpopulation entwickeln wird, lässt sich erst im Verlaufe des Sommers feststellen. Ein erneuter Einsatz von Insektiziden auf Wirtspflanzen in einem begrenzten Gebiet schliesst der Kanton Zürich nicht aus, werde aber nur durchgeführt, wenn es zur Tilgung des Japankäfers wirklich nötig werden könnte.