Bei den Anbauempfehlungen zur Steuerung des Angebots in der Schweiz handelt es sich um nationale Mittelwerte. Aufgrund der spezifischen Bedürfnisse der Verarbeiter sind regionale Unterschiede möglich. Die Sammelstellen übernehmen eine wichtige Rolle als Koordinations- und Informationsplattform.
Beim Anbau von Weizen sind die qualitativen Erkenntnisse der Vorjahre konsequent zu nutzen und die Preiszuschläge und -abschläge für den Proteingehalt der Klasse TOP bis an die Produzenten weiterzugeben. Für Futterweizen besteht ein grosses Absatzpotential. Bei Raps und Sonnenblumen ist die Zuteilung des Schweizerischen Getreideproduzentenverbandes zwingend zu berücksichtigen. Beim Brotweizen wird eine Aufteilung der Produktion auf die Klassen von 40% TOP, 40% Klasse I und 20% Klasse II angestrebt.
- Suisse Premium/SUISSE GARANTIE (fenaco):
- Region West-CH: Anteil TOP reduzieren, Klasse I beibehalten, Klasse II erhöhen
- Region Mitte-CH: Anteil TOP beibehalten, Klasse I reduzieren, Klasse II erhöhen
- Region Ost-CH: Anteile TOP, Klasse I und II beibehalten
- IP-Suisse: TOPQ erhöhen, TOP reduzieren, Klasse I und II erhöhen
- Bio Suisse: in Absprache mit den Abnehmern ausschliesslich Anbau von TOP-Sorten gemäss Sortenliste FiBL
- IG Dinkel: Anbau von Oberkulmer Rotkorn in Regionen mit erhöhtem Gelbrost-Druck, in den übrigen Gebieten Oberkulmer Rotkorn oder Ostro möglich
- Die Produktion von Roggen, Dinkel und Biskuitweizen erfolgt in Absprache mit den Abnehmern.
Um die Auslandabhängigkeit im Bereich Futtermittelrohstoffe reduzieren zu können, wird empfohlen, die Anbaufläche von Futterweizen, Körnermais und Eiweisserbsen auszudehnen, von Gerste sowie von Triticale beizubehalten. Beim Anbau von Gerste ist dem Bedürfnis der Futtermühlen nach einem höheren Hektolitergewicht Rechnung zu tragen. Bei der Triticale sind mutterkornresistente Sorten zu wählen. Entsprechende Sorten sind auf der Liste empfohlener Sorten von swiss granum zu finden.
Beim Raps sind die Zuteilungen des Schweizerischen Getreideproduzentenverbandes (SGPV) massgebend. Der HOLL-Rapsanbau erfolgt im Vertragsanbau. Aufgrund der guten Nachfrage kann die Anbaufläche nochmals ausgedehnt werden. Für produzierte Mengen ausserhalb der Zuteilung besteht weiterhin keine Abnahmegarantie. Bei der Soja bestehen Verträge mit Verarbeitern, welche den Absatz einer zum Vorjahr gleichbleibenden Sojamenge im Futtersektor erlauben. Bei den Sonnenblumen bildet die Zuteilung des SGPV ebenfalls die Basis für den Anbau. Die zuteilbare Menge ist jedoch wegen der angestrebten Steigerung bei Raps deutlich tiefer als 2019, deshalb soll die Fläche der Sonnenblumen reduziert werden.
Bei der Auswahl der Kultur und der Sorten sind die Qualitätsanforderungen und Empfehlungen der Abnehmer zu berücksichtigen. Im Dialog mit den Sammelstellen gilt es, mit einem standortgerechten Anbau und einer entsprechenden Sortenwahl die Qualitätsparameter weiter gezielt zu beeinflussen. Bei der Weizen-Aussaat sind die qualitativen Erkenntnisse der Vorjahre konsequent zu nutzen. Swiss granum erwartet, dass die Preiszuschläge und -abschläge für den Proteingehalt der Klasse TOP bis an die Produzenten weitergegeben werden. Diese Empfehlung zur Anwendung zwischen Produzent und Sammelstelle ist ab der Ernte 2019 in den Übernahmebedingungen von swiss granum aufgeführt.