Der Feldhase steht auf der Roten Liste. Das heisst, seit 1950 ist sein Bestand derart stark zurückgegangen, dass seine Art als gefährdet eingestuft wird. Noch gibt es ihn in der ganzen Schweiz. Noch hätte er hier eine gute Lebensgrundlage. Was er aber braucht, sind grosse, offene, aber gut strukturierte Feldgebiete, mit wertvollen Biodiversitätselementen. Sein anhaltender Rückgang ist auf die Veränderung seines Lebensraums zurückzuführen. Die Überbauung und die Fragmentierung der Landschaft bedrohen ihn.
Die Landwirtschaft ist zunehmend gefragt
Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt koordiniert die Schweizerische Vogelwarte seit 1991 das nationale Feldhasenmonitoring in verschiedenen Regionen der Schweiz. «Wichtig ist, dass die verbleibenden offenen Kulturlandschaften über genügend naturnahe Strukturen und ökologisch wertvolle Flächen verfügen, damit der Feldhase auf Dauer erhalten bleibt», steht im Schweizer Feldhasenmonitoring 2018, das vom Bundesamt für Umwelt verfasst wurde. Ins Zentrum der daraus resultierenden Anstrengungen rückt die Landwirtschaft. Denn überbaute Flächen können vom Feldhasen nie mehr genutzt werden. Also muss er auf den Feldern der Bauern seine Lebensgrundlage bestreiten.
Passen das Feldhasenprojekt und Berner Pflanzenschutzprojekt zusammen?
Im Rahmen der Massnahme Getreide in weiter Reihe können die Bewirtschafter, die beim Berner Pflanzenschutzprojekt mitmachen, zwischen nur chemischer oder nur mechanischer (Einzelstockbehandlung erlaubt) Unkrautbekämpfung wählen. Beide Methoden haben Vor- und Nachteile. Durch das Striegeln können Gelege der Feldlerche zerstört und Junghasen getötet werden, dafür wird die Ackerbegleitflora als wertvolle Futterquelle nicht vollständig entfernt. Herbizide können über längere Zeit die Ackerbegleitflora stark reduzieren und sind für Biobetriebe nicht möglich. Welche Variante auf der jeweiligen Fläche sinnvoll ist, soll Teil der Beratung sein, so das Lanat.
Bei der mechanischen Variante hat das Striegeln ab 1. Oktober bis Ende Jahr keine Einschränkungen. In dieser Zeit werden weder Nester noch Junghasen durch den Striegel geschädigt. Von Januar bis 15. April darf maximal einmal gestriegelt werden. In der Hauptbrutzeit von Feldlerche und Feldhase darf nicht mehr gestriegelt werden. «Die Massnahme kann also mit dem Berner Pflanzenschutzprojekt kombiniert werden, wenn die etwas strengeren Massnahmen der Vernetzung eingehalten werden», erklärt das Lanat auf die Frage, ob sich das Projekt zugunsten der Feldhasen überhaupt mit den Massnahmen aus dem Berner Pflanzenschutzprojekt vereinbaren liessen.
Einige Parzellen in den Kantonen Bern und Solothurn
In den Kantonen Bern und Solothurn wurde diesen Herbst auf verschiedenen Parzellen Getreide in weiter Reihe zur Förderung der Feldhasen angebaut. «2019 meldeten im Kanton Bern 28 Bewirtschaftende 31 Flächen mit rund 40 Hektaren Getreide in weiter Reihe an», wie das Lanat auf Anfrage der BauernZeitung ausführt. Die Massnahme löst Vernetzungsbeiträge in der Höhe von 1000 Franken pro ha aus. Diese Kosten werden zu 90% vom Bund und zu 10% vom Kanton getragen, teilt das Lanat mit. Wie viele Hektaren in besagter Anbauform diesen Herbst in den Boden kamen, ist allerdings noch nicht bekannt. Hierzu hat das Lanat noch keine Angaben, da diese erst an der Stichtagserhebung 2020 angemeldet werden. «Wir hatten aber diverse Anfragen zu der Massnahme aus verschiedenen Regionen des Kantons», heisst es.
Massnahmen auch für Feldlerchen
Bei der letzten Erhebung wurden in den Regionen Naturpark Chasseral, Seeland, Berner Mittelland, Naturpark Gantrisch, Emmental und Oberaargau Flächen mit Getreide in weiter Reihe angemeldet. Die Bewilligung dieser Massnahme durch das Bundesamt für Landwirtschaft lag allerdings erst nach der Anbauphase für Wintergetreide vor, deshalb wurden 2019 nur Sommergetreide und Flächen aus bestehenden Feldlerchenförderprojekten angemeldet. Die Massnahme Getreide in weiter Reihe war bis Anfang 2019 in verschiedenen Kantonen als Massnahme für den Feldhasen bewilligt und nachweislich wirksam, wie das Lanat weiss. Im Sommer 2019 wurde die Massnahme in den sieben Kantonen AG, BE, BL, LU, SO, ZG und ZH harmonisiert und ist neu auch als Fördermassnahme für Feldlerchen anerkannt. «Die Feldlerche kann mit der Massnahme also auch gefördert werden», erklärt das Lanat. Zusätzlich zu der Massnahme Getreide in weiter Reihe würden in der Schweiz noch andere Projekte zur Feldlerchenförderung laufen, um den Sturzflug ihrer Bestandszahlen zu stoppen. Denn auch sie leidet, wie der Feldhase, unter der Schweizer Bauwut und dem Verlust ihres Lebensraums.