Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat in ihrem Radar Bulletin die neusten Zahlen von April 2019 veröffentlicht.
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Wie das BLV schreibt, ist das Risiko einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach wie vor hoch. Das ASP-Virus sei extrem lange in der Umwelt haltbar, vor allem in Blut, Fleischprodukten und Kadavern infizierter Haus- und Wildschweine. Deshalb geht die grösste Gefahr für einen Eintrag von der EInfuhr und Entsorgung bzw. Verfütterung von Schweine- oder Wildschweinefleischprodukten aus, die das ASP-Virus enthalten. Schweinehalter sind zur strikten Einhaltung von Biosicherheitsmassnahmen (Verfütterungsverbot von Speiseabfällen, Zutrittskontrolle, Hygieneschleuse, sichere Umzäunung) aufgerufen.
Blauzungenkrankheit (BTV-8)
Mit steigenden Temperaturen werden die Vektoren (Gnitzen) wieder aktiv, so dass auch das Risiko einer Übertragung des Blauzungenvirus in den kommenden Monaten wieder ansteigen wird.
Es wird davon ausgegangen, dass in der Schweiz das BTV-8 mittlerweile endemisch vorkommt. Spezifische Anforderungen an die Sömerung im Ausland sind in den kantonalen Sömmerungsvorschriften für den Grenzweidegang enthalten.
Potenzielle Gefahren
Neue Fälle der Maul- und Klauenseuche konnten in Marokko, Tunesien, Algerien und in den palästinensischen Autonomiegebieten verzeichnet werden. In Frankreich und Deutschland gibt es weitere Fälle von Tuberkulose und bei Hausgeflügel in Bulgarien ist die Vogelgrippe festgestellt worden.
Für die Schweiz ist die Gefahr eines Auftretens mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt, situative Massnahmen zum Schutz von Schweizer Tierbeständen werden empfohlen.