Im November 2018 verbuchten die IG Hornkuh und ihr Gründer, der Bergbauer und Politaktivist Armin Capaul mit der Hornkuh-Initiative einen Achtungserfolg. Die Initiative erzielte 45,3 Prozent Ja-Stimmen, weit mehr, als Beobachter erwartet hatten. Weil seither wenig gegangen ist in Sachen Hornfranken, hat Capaul angekündet, dass die IG Hornkuh eine zweite Initiative mit einem Enthornungsverbot lancieren will (wir berichteten). Der Text für ein solches Volksbegehren steht bereits (s. Kasten unten). Doch nun formiert sich in der Branche Widerstand. Ein bisher dreiköpfiges Komitee hat der BauernZeitung einen offenen Brief an Armin Capaul zukommen lassen, in dem sie ihn auffordern, auf eine zweite Initiative zu verzichten.
Gesetzliche Grundlagen vorhanden
Die bereits geführten Gespräche zwischen dem Komitee und Armin Capaul seien nicht fruchtlos gewesen, so heisst es im offenen Brief. Dieser habe erklärt, dass die IG Hornkuh auf eine zweite Initiative verzichten würde, sollte es gelingen, die Beiträge für behornte Kühe und Geissen auf dem Verordnungsweg einzuführen. Gemäss Markus Ritter, dem Präsidenten des Schweizer Bauernverbands, seien die gesetzlichen Grundlagen für eine Lösung auf diesem Weg vorhanden. Nun wartet das Komitee auf eine Antwort von Capaul.
Interpellation Grossen: Bundesrat verweist auf Parlament
Politischen Support erhielt Capaul durch eine Interpellation des GLP-Nationalrats Jürg Grossen. Dieser wollte wissen, ob man via AP 22+ auf eine Unterstützung von behornten Tieren hinwirken könnte. In seiner Antwort vom November 2020 macht der Bundesrat Capaul aber wenig Hoffnung. Er erinnert an seine ablehnende Stellungnahme zur ersten Initiative und weist Grossen darauf hin, dass die AP 22+ mit der Botschaft vom Februar 2020 verabschiedet worden sei. Handeln könne nun einzig das Parlament: Nur dieses habe die Kompetenz, in dieser Phase der AP 22+ zusätzliche Massnahmen auf Gesetzesstufe zu beschliessen oder bestehende zu ändern. Diese AP 22+ allerdings, wird aller Voraussicht nach sistiert, das heisst von Seiten Parlament wird da in den nächsten Jahren kaum viel zu erwarten sein.
Der Brief des Komitees im Wortlaut
Lieber Armin Capaul
Du wärest nicht Capaul, wenn du das Abstimmungsergebnis mit deiner Hornkuh-Initiative vom 25. November 2018 einfach stehen lassen würdest. Das fortschreitende Enthornen der Tiere würde für dich unerträglich. Dem Tier, das uns ernähre, die Würde wieder zurückgeben, es unversehrt zu lassen, wie es der Schöpfer geschaffen habe, liegt dir am Herzen. Selbst Bauer, vorbildlich im Umgang mit den Tieren im Berner Jura, in Harmonie vereint mit Mensch und Natur, hast du dich zur Hornkuh-Initiative durchgerungen. Fast im Alleingang brachtest du in Tagen und Nächten 150 000 Unterschriften zusammen, etwas Einmaliges in unserem Land. Viel Zustimmung in der Bevölkerung und in den Medien durftest du erfahren. Dann das unerwartete Ergebnis mit 54 % Neinstimmen, liess dich nicht ruhen. Den Ausschlag für das knappe Nein gaben die Gegner mit ihrem Argument, dass ein Hörnerbeitrag nicht in die Verfassung gehöre. Ebenfalls der fragwürdige Aufruf des damaligen Bundesrats Schneider-Ammann in letzter Stunde, sowie der Bäuerinnen trug das Seinige zur Ablehnung bei. Auch der Vorschlag der Anbindung an das RAUS-Programm für allfällige Hornbeiträge, leider vom Initiativkomitee selbst eingebracht, war daneben. Nach der Abstimmung wurden auch von politischer Seite bescheidene Hornbeiträge versprochen. Daraus ist bis heute nichts geworden.
Das von der Bevölkerung gewünschte Anliegen zu einer naturnaheren Landwirtschaft ist noch aktueller geworden. So möchte die IG Hornkuh eine zweite Initiative für Hörner in unserem Land starten. Das möchten wir mit einem neuen Komitee gegen ein generelles Enthornungsverbot verhindern.
Haben wir nicht bald genug von Initiativen die den Bauern das Leben schwer machen? So suchten wir mit dir das das Gespräch, und dies nicht ohne Erfolg. Es geht dir um eine Förderung der Tiere mit Hörnern. Wenn das Parlament und der Schweizer Bauernverband Hornbeiträge einführen, so würdest du mit der IG Hornkuh dafür sorgen, dass keine zweite Initiative gestartet würde. Mit Markus Ritter, unserem Bauernverbandspräsidenten, haben wir unser Anliegen besprochen. Die rechtliche Grundlage steht in der Bundesverfassung Art. 104 Abs. b.
Auf dem Verordnungsweg könnte z.B. ein Durchbruch zu einem Hornbeitrag geschaffen werden. Davon sind wir überzeugt. Auf diesem freiwilligen Weg könnten deine Träume für das Tierwohl und zur Freude der über einer Million Ja-Stimmenden besser erfüllt werden, als mit einer nicht durchführbaren Initiative. Dürfen wir um eine baldige Stellungnahme bitten?
Mit freundlichen Grüssen
Für das «Komitee gegen das Enthornungsverbot»
Vanessa Monhart, Waldhof, Wildensbuch ZH
Paul Eberli, Dorf, Altwis LU
Guido Schildknecht,
Mörschwil TG
Weitere Komitee-Mitglieder sind willkommen.
Der geplante Text der zweiten Hornkuh-Initiative
Der neue Initiativtext würde gemäss Armin Capauls Newsletter wie folgt lauten:
1. Es ist in der Schweiz verboten Kälber/Rinder/Kühe und Gitzi/Ziegen zu enthornen.
2. Es ist in der Schweiz verboten mit genetisch veränderten Kälber/Rinder/Kühen sowie Gitzi/Ziegen weiter zu züchten.
3. Es wird in der Schweiz verboten, solche Tiere oder KB-Samen vom Ausland in die Schweiz zu importieren die in Punkt 1+2 erwähnt sind.
4. Das gilt für weibliche und männlich Tiere, die in Punkt 1+2 erwähnt sind.
5. Die Umsetzung erfolgt unmittelbar nach der Annahme der Initiative.
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