Obwohl es beim Viehhandel gang und gäbe ist, den Verkaufspreis zwischen Landwirt und Händler per Handschlag zu bestätigen, wird zurzeit weitgehend darauf verzichtet. Hände, und damit der Handschlag, sind einer der Hauptübertragungswege des Coronavirus.
Mündliche Abmachung ist ein Vertrag
Laut Obligationenrecht gilt eine mündliche Abmachung als Vertrag, wenn eine übereinstimmende, gegenseitige Willensäusserung beider Parteien gemacht wurde. Trotzdem werde wahrscheinlich noch ab und zu ein Handschlag gemacht. «Diese Bewegung ist ein angeborener Reflex bei Viehhändlern», sagt Peter Bosshard, Geschäftsführer des Schweizerischen Viehhändler Verbands, auf Anfrage. Gefüsselt oder geellbögelt, wie etwa unter Jugendlichen üblich, werde nicht. Auch Vianco-Aussendienstmitarbeiter, Michael Rüegsegger, bestätig, dass mündliche Abmachungen gelten. Aus jahrelanger Zusammenarbeit mit den Kunden, wisse man, wem man vertrauen könne. «Wir haben ebenfalls schriftliche Verträge dabei und könnten den Handel auf diese Art regeln», so Rüegsegger weiter. Auch Alfred Holzer, Viehhändler aus Zimmerwald BE, handelt zurzeit ohne Handschlag. «Einen Kaffee zusammen trinken, tun wir leider auch nicht mehr», bedauert er.
Vianco handelt via Online-Plattform
Obwohl die Schlachtviehmärkte und Auktionen landesweit abgesagt wurden, muss weiter gehandelt werden. Kalorienmässig brauche es nicht weniger Fleisch, meint Peter Bosshard. Man habe jedoch eine Verschiebung vom Gastrokanal zum Detailhandel festgestellt. «Somit sind andere Fleischstücke gefragt. Das muss sich erst einjustieren.» Zudem bestellten die Grenzregionen mehr Schweizer Fleisch.
Auch Vianco handelt weiter. Man versuche, angebotene Kühe optimal nach Nachfrage zu vermitteln. Auf der Website wurde eine Plattform für den direkten Handel aufgeschaltet. «Wir müssen die neuen Technologien nutzen», ist Michael Rüegsegger überzeugt. Erste Tiere, inklusive Fotos und Leistungsblätter, sind online.