Wie es für viele zum 1. August gehört, knallt es jeweils auch zum Jahreswechsel. Würde die eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» angenommen, wäre die Knallerei für Private verboten. Vor einer möglichen Abstimmung muss der Vorstoss allerdings zustande kommen – und da sieht es laut den Initianten gut aus: «Wir sind auf Kurs und werden Anfang des Jahres bei 50'000 Unterschriften angelangt sein», so eine Mitteilung. Für die zweite Hälfte der erforderlichen Anzahl bleiben damit 10 Monate Sammelfrist.
Kommunale Verbote
Man hofft angesichts des positiven Echos vergangener Umfragen zur Feuerwerks-Initiative auf gemässigtes Knallen zu Silvester. Auch wenn manche womöglich nach den Corona-bedingten Einschränkungen ein Nachholbedürfnis verspüren könnten.
Immerhin haben laut den Initianten bereits 16 politische Gemeinden im Kanton Graubünden ein vollständiges Verbot von lärmigem Feuerwerk eingeführt. Drei hätten ein strenges Bewilligungsverfahren, elf rufen zum Verzicht auf und führen selbst kein offizielles Feuerwerk durch.
Kein Ersatz für schweizweite Regel
Zwar begrüsst man in der Mitteilung die Anstrengungen auf Gemeindeebene, trotzdem brauche es ein schweizweites Verbot für lärmiges, privates Feuerwerk. Rund 100 Organisationen, Stiftungen und Vereine unterstützen das Anliegen, es braucht aber in erster Linie weitere Unterschriften.
Weitere Informationen zur Feuerwerks-Initiative finden Sie hier.
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