Das Bezirksgerichts Arbon sprach den 54-jährigen Schweizer am 21. März 2023 noch der mehrfachen Tierquälerei in einzelnen Fällen sowie in Nebenanklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Ausserdem auferlegte es ihm eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Landwirt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten gefordert. Sie warf ihm vor, jahrelang Pferde, Schweine, Rinder und weitere Tiere vernachlässigt und misshandelt zu haben. Die Tiere wurden laut der Anklage auf viel zu kleinen Flächen gehalten. Manche waren völlig verdreckt und unterernährt, konnten teils nicht ins Freie.
Beweise nicht verwendbar
Der Verteidiger wies die Vorwürfe zurück. Er forderte für den Landwirt einen Freispruch. Das Bezirksgericht folgte mit seinem Urteil mehrheitlich den Argumenten der Verteidigung. In der Urteilsbegründung ging es hart ins Gericht mir dem Veterinäramt und der Staatsanwaltschaft. Die von der Anklage vorgebrachten Beweise seien zum Teil nicht verwertbar. Verschiedene Rechte des Landwirts seien verletzt worden. Dazu schreibt die Staatsanwaltschaft, sie könne sie wegen des laufenden Verfahrens nur zurückhaltend dagegen Stellung nehmen. Der Hauptvorwurf, sie habe das Strafverfahren im Fall Hefenhofen zu spät eröffnet, sei aber unzutreffend.
Weiteres Verfahren ist hängig
Ein separates Strafverfahren ist gegen den früheren Thurgauer Kantonstierarzt hängig. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, ein seit 2013 geltendes teilweises und 2018 erlassenes totales Tierhalteverbot gegen den Landwirt nicht durchgesetzt zu haben. Dieser Prozess folgt zu einem späteren Zeitpunkt.