Nach Angaben der St. Galler Staatskanzlei fiel das einjährige Rind in der Nacht vom 4. Auf den 5. August auf der Alp Brändlisberg oberhalb von St. Martin einem Wolf zum Opfer. Es könnten auch mehrere Wölfe beteiligt gewesen sein. Am Morgen des 5. August hätten ausserdem rund 30 Gänsegeier den Kadaver genutzt.
Deutliche Spuren gefunden
Der verständigte Wildhüter habe frischen Wolfskot und Haare für die genetische Untersuchung sicherstellen können, heisst es weiter. Der Wolfsriss sei anhand der Bissspuren bestätigt worden. Nun soll eruiert werden, um welchen Wolf es sich handelt und woher er stammt.
Zuvor eine Kuh angegriffen, 16 Schafe und 15 Ziegen gerissen
Bisher zählt die kantonale Wildhut laut der Staatskanzlei 16 bestätigte Risse von Schafen und 15 von Ziegen. Genau ein Jahr vor dem Tod des Rindes auf der Alp Brändlisberg sei zudem eine Kuh von Wölfen im St. Galler Murgtal angegriffen worden. Dieses Tier habe allerdings überlebt. Das attackierte Kleinvieh habe auf ungeschützten Weiden im Obertoggenburg, im Linthgebiet, im Werdenberg und im südlichen Sarganserland gestanden.
Abschuss nicht möglich
Abschliessend wiederholt die Staatskanzlei die Voraussetzungen für einen Abschuss des schadenstiftendenen Wolfs: Es müssten entweder mindestens 10 Schafe oder Ziegen innerhalb von vier Monaten aus einer geschützten Herde oder mindestens zwei Stück Grossvieh durch einen einzelnen Wolf gerissen worden sein. Ausserdem liege die Alp Brändlisberg in einem Jagdbanngebiet, in dem keine Abschüsse zulässig sind.