Heute müssen importierte Lebensmittel vernichtet werden, wenn sie Spuren von GVO enthalten, die in der Schweiz weder bewilligt noch toleriert gewesen sind.
Eine absolute Trennung von genveränderten und unveränderten Erzeugnissen beim Transport, bei der Herstellung oder Verarbeitung sei aber trotz fortgeschrittener Technik fast nicht möglich, schreibt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Freitag. Minime Verunreinigungen liessen sich kaum vermeiden.
Spuren sollen zugelassen werden
So reichten beispielsweise 20 GVO-Sojabohnen aus, um eine Fracht von 20 Tonnen konventioneller Sojabohnen zu verunreinigen. Damit nicht Tonnen von Lebensmitteln weggeworfen werden müssten, könnten nun Lebensmittel, welche Spuren von bis zu 0,5 Prozent GVO enthielten und in der EU bewilligt seien, in der Schweiz in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden. Dies soll allerdings nur möglich sein, wenn eine Umweltgefährdung ausgeschlossen werden könne.
"GVO-frei" trotz Verunreinigung
Nach geltendem Recht dürfen Schweizer Produzenten ihre Erzeugnisse aus tierischer Produktion nicht als gentechnikfrei bezeichnen, auch wenn sie freiwillig auf die Verfütterung von GVO-Pflanzen verzichten. Grund seien Futtermittelzusätze wie beispielsweise Vitamin B12, die für die Tiere essentiell seien.
Diese Zusätze gebe es aber nicht mehr in gentechnikfreier Qualität, schreibt das EDI weiter. Mit der Anpassung dürften Schweizer Landwirte ihre Erzeugnisse künftig auch beim Einsatz des Futtermittelzusatzes als "GVO-frei" bezeichnen, wie dies bereits in Deutschland und Österreich der Fall sei.
Auch Neuerungen bei Lebensmitteln
Mit der Revision der Verordnungen soll auch die Verwendung von Vitaminen und Mineralstoffen in Lebensmitteln neu geregelt werden. Dabei stehe der Gesundheitsschutz der Konsumentenschaft an erster Stelle, heisst es weiter.
Kritische Nährstoffe wie beispielsweise Vitamin A, die bei zu hoher Dosierung gesundheitliche Folgen haben könnten, sollen nur noch in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt sein. Bei unkritischen Nährstoffen wie etwa Vitamin B1 sollen hingegen keine Höchstmengen mehr festgelegt werden.
Geänderte Kennzeichnung
Geändert werden soll auch die Kennzeichnung von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden. Künftig müssten diese im gleichen Sichtfeld wie die Sachbezeichnung angegeben werden. Dies betreffe beispielsweise Eier von so genannten Batteriehühnern.
Ziel der revidierten Verordnungen ist es gemäss den Bundesbehörden, den Gesundheitsschutz von Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz zu gewährleisten und Handelshemmnisse gegenüber der Europäischen Union (EU) abzubauen. Zudem sollen gewisse administrative Prozesse vereinfacht werden.
Die Vernehmlassung dauert bis am 26. August 2019.
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