Der Kanton hatte die Wolfsjagd am Freitag aufgrund einer Beschwerde von Naturschutzorganisationen beim Bundesverwaltungsgericht per sofort gestoppt. Inzwischen sei klar, dass sich die Beschwerde nur gegen einen Teil der proaktiven Regulierung von Wolfsrudeln richte, teilte das Amt am Montag mit.
Jäger dürfen bei Lenzerhorn- und Beverin-Rudel unterstützen
Keine Beschwerden lägen gegen die Jagd des Lenzerhorn- und des Beverin-Rudels vor. Dies bedeute, dass auch die Jägerinnen und Jäger, die sich zur Sonderjagd anmeldeten, die Wildhut bei der Regulation dieser Rudel unterstützen könnten.
«Umsichtiges Wolfsmanagement»
Der Kanton kritisierte am Montag die Naturschutzorganisationen, dass sie nicht zeitnah über den genauen Inhalt der Beschwerde informiert hätten. "Ich bedauere es, dass unsere Arbeit mit den Beschwerden so erschwert wird", wurde Regierungsrätin Carmelia Maissen zitiert. Der Kanton Graubünden betreibe ein umsichtiges Wolfsmanagement.