Kühe mit saugenden Kälbern geben bekanntlich beim Melken weniger Milch als Kühe, an denen keine Kälber saugen. Die Milchgehalte sind meistens nicht im Normalbereich, da die Kühe oft einen Teil der fettreicheren Alveolarmilch (durch Kapillarkräfte im Drüsengewebe fixiert) zurückbehalten.
In einem Merkblatt des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) wird empfohlen, bei säugenden Tieren Milchleistungskontrollen (MK) durchzuführen, die für die Milchleistungsprüfungen (MLP) sowie auch für Statistiken und Zuchtwertschätzungen genutzt werden können. Das neue Merkblatt beschreibt das Vorgehen gemäss dem Internationalen Komitee für Leistungsprüfungen in der Tierproduktion (Icar). Zusätzlich werden praktische Tipps und Empfehlungen gegeben.
Keine Milchleistungskontrolle in den ersten 60 Tagen
Für die Berechnung einer Standardlaktation (Vollabschluss) braucht die Kuh mindestens 270 Laktationstage. Die erste Wägung muss dabei spätestens 95 Tage nach dem Abkalben erfolgen (der Abkalbetag zählt nicht). Bei säugenden Kühen muss in den ersten 60 Tagen der Laktation keine MK gemacht werden. Wichtig ist, so das FiBL, dass es innerhalb einer Laktation keinen Unterbruch von mehr als 75 Tagen gibt, da sonst kein Abschluss berechenbar ist.
Der Abstand zwischen zwei MK beträgt in der Regel zwischen 31 und 37 Tagen und wird durch die Kontrollperson bestimmt. Das Kalb sollte 12 Stunden vorher von der Kuh getrennt werden. Auf Biobetrieben müssten die Kälber nach der Trennung noch mindestens bis zu ihrem 90. Lebenstag Vollmilch bekommen.
Zwei Wägungen pro Milchleistungskontrolle empfohlen
Auf Betrieben mit kuhgebundener Kälberaufzucht empfiehlt das FiBL, pro Milchkontrolle zwei Wägungen (morgens und abends) vorzunehmen (Methode A4). Zu beiden Wägungszeitpunkten werden nicht säugende und säugende Kühe gemolken. Bei der ersten Melkzeit wiegt und beprobt die Kontrollperson nur die Milch der nicht säugenden Kühe. Bei der zweiten Melkzeit wird die Milch aller Kühe gewogen und beprobt. Die Kälber der säugenden Kühe befinden sich während der beiden Melkzeiten derweil in einem separaten Kälberabteil.
Kühe, die noch ein Kalb säugen und beprobt werden, haben dann eine sogenannte AT4-Kontrolle. Nur die zweite Milchmenge wird dem Begleitschein angefügt und die Kuh mit dem Code «Einzelgemelk» markiert. Es gibt dann also in der gleichen Herde Kühe mit A4- und AT4-Kontrollen. Für die A4-Kontrollen muss gemäss FiBL der Betrieb aber angemeldet sein.
Weitere Informationen, praktische Empfehlungen und Tipps im FiBL-Merkblatt:hier.