Zu gross und schwer für Neugeborene, zu kurzer Dorn für erwachsene Tiere, so lassen sich die Vorwürfe der Schaf- und Ziegenhalter an die neuen Doppelohrmarken zusammenfassen. Kaum einer, der noch kein Tier mit schweren Entzündungen aufgrund der Marken hatte. Und reihenweise Jungtiere mit abgeknickten, schmerzenden und deformierten Ohren. Nun lockert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Nachmarkierungspflicht. «Bei Schafen und Ziegen, bei denen es bis Ende 2022 (=Ablauf der Übergangsfrist für die Nachmarkierung) bei der Nachmarkierung zu Entzündungen kommt und in der Folge davon die Ohrmarke ‹herausfault› oder herausgenommen werden muss, kann auf ein erneutes Nachmarkieren verzichtet werden», heisst es in einem Schreiben, das letzte Woche den Kantonstierärzten verschickt wurde.
50 bekannte Fälle
Auf die Frage der BauernZeitung, wie häufig die Probleme mit den neuen TVD-Ohrmarken sind, schreibt das BLV: «Auch wenn dem BLV momentan weniger als 50 auf mehrere Tausende Tierhaltungen bekannt sind, nimmt das BLV das Problem ernst. Deshalb hat das BLV im Februar mit der Identitas AG, dem Ohrmarkenlieferanten Allflex und Vertretern von Kantonalen Veterinärämtern Betriebe mit Problemen bei der Nachmarkierung besucht.»
Im Weiteren sei mit dem Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer, der Identitas AG und Allflex ein Merkblatt verfasst und unter www.schafeziegen.ch aufgeschaltet worden. Die wichtigste Empfehlung beim Nachmarkieren: Die Marke nicht zu nahe am Kopf einsetzen, sondern so weit aussen am Ohr wie möglich.
Lösungen werden gesucht
Doch trotz aller Sorgfalt, die Kritik an den Marken nimmt nicht ab. Gerade auch, weil sie ebenfalls bei Neugeborenen Probleme verursachen und nicht nur beim Nachmarkieren. Auch das BLV schreibt: «Vereinzelt ist es auch bei Lämmern nach der Kennzeichnung zu Entzündungen gekommen. Auch hier sind die Bundesstellen BLV und BLW im engen Kontakt mit dem Ohrmarkenlieferanten Allflex, um die Ursachen zu herauszufinden und Lösungen zu erarbeiten.»
Probleme mit den Marken sollten gemeldet werden
Bis diese Lösung gefunden wird, werden Tiere und Tierhalter mit den Marken zurechtkommen müssen. Dabei entscheiden sich einige bewusst dazu, ihren Tieren die Schmerzen zu ersparen und dafür eine Busse zu riskieren. Wichtig ist es aber auch, dass nicht nur die Faust im Sack gemacht wird, sondern dass die Probleme gemeldet werden. Nur so wird klar, wie weit verbreitet die Problematik ist. Das BLV betont, dass sich die Tierhalter, welche Probleme mit den Marken haben, beim Kantonalen Veterinäramt oder beim Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer melden sollen, damit die Ursachen ermittelt werden können.
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