Ab kommendem Jahr gelten neue Regeln für die Halterinnen und Halter von Schafen und Ziegen. Sie müssen der Tierverkehrsdatenbank sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie den Tod der Tiere melden. Die Tiere müssen zwei Ohrmarken tragen. Der Ständerat betrachtet damit eine Forderung aus dem Nationalrat als erfüllt.
Motion Aebi ist abgelehnt
Er hat am Mittwoch eine Motion des Berner SVP-Nationalrats Andreas Aebi mit 30 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Dieser hatte gefordert, dass für Schafe dieselben Vorgaben gelten wie für Rinder und Pferde. Mit der Änderung der Tierseuchenverordnung sei diese Forderung inzwischen umgesetzt, stellte die Ständeratskommission fest.
Zweifel an der Umsetzung
Sprecher Erich Ettlin (CVP/OW) berichtete, es habe dennoch Diskussionen gegeben. Die Kommission habe Zweifel, ob die Umsetzung wie vorgesehen gelingen werde. Für viele Tierhalterinnen und Tierhalter komme die neue Regelung zu schnell. Auch sei nicht einzusehen, warum für Ziegen längere Übergangsfristen gälten als für Schafe.
Bessere Rahmenbedingungen für Schafhalter
Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) stellt die Rückverfolgbarkeit sicher. Heute ist bei Schafen nur die Identität registriert. Motionär Aebi hatte argumentiert, die Schweizer Schafhaltung brauche bessere Rahmenbedingungen.
Die Rückverfolgbarkeit vermittle den Konsumenten Vertrauen in Schweizer Schafprodukte. Ausserdem liefere die TVD so automatisch die für Direktzahlungen notwendigen Angaben. Dadurch würden die Schafhalter von aufwendigen Berechnungen befreit.
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