Es häufen sich die Meldungen über Risse und Wolfsangriffe aus verschiedenen Kantonen. Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband warnt, der Herdenschutz funktioniere in seiner heutigen Form nicht. Von mehreren Alpen müssen die Tiere frühzeitig wieder ins Tal gebracht werden, da die Verantwortlichen nicht für ihre Sicherheit garantieren können.
Marcel Züger, Biologe, Forstwart und landwirtschaftlicher Betriebsleiter hat der BauernZeitung ein Video zur Verfügung gestellt, in dem er die Verletzungen eines Rinds und einer Eselstute nach einem Wolfsangriff dokumentiert.
Was sich erholt, zählt nicht
Züger kritisiert die geltende Jagdverordnung, da gemäss dieser geschädigte Nutztiere nur dann für den Wolfsabschuss zählen, wenn sie entweder den Angriff nicht überleben oder wegen ihrer Verletzungen notgetötet werden müssen. Zwar beteiligt sich die öffentliche Hand an den Genesungskosten. Wenn sich ein Tier aber erholt, zählt es nicht für die Rissstatistik. Ob das im Video gezeigte Rind einmal noch als Milchkuh genutzt werden kann, ist laut Züger allerdings fraglich – wenn es überhaupt überlebe.