Nachdem die Behörden von Baden-Würtetemberg vor Kurzem eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe bei Schwänen in der Nähe der Schweizer Grenze bestätigten, bestätigte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 24. November 2021 nun den ersten Fall in der Schweiz. Ob es sich um eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe handelt, werde derzeit untersucht. Aufgetreten ist der Fall in einer Hobbyhaltung mit Hühnern und Wasservögeln im Zürcher Unterland im Gebiet des Rheins. Die weiteren Massnahmen werden in den nächsten kommuniziert, so das BLV.
Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindern
Seit Ende Oktober haben die Vogelgrippefälle bei wildlebenden Wasservögeln in Europa stark zugenommen und auch in Geflügelbetrieben in mehreren Ländern seien erste Fälle aufgetreten, heisst es weiter. Derzeit treffen wildlebende Wasservögel auch an Schweizer Seen zur Überwinterung ein, weshalb vorbeugende Massnahmen in der ganzen Schweiz wichtig seien. Das BLV ruft daher die Geflügelhaltenden auf, folgende Punkte zu beachten:
- Fütterung und Tränkung in einem für Wildvögel nicht zugänglichen Geflügelstall
- Strikte Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen vor dem Betreten der Stallungen (Schuhwechsel, Überkleid für die Stallung, Händedesinfektion)
- Die Freilandhaltung und der Weideauslauf sind weiterhin möglich. Vorbereitungen sind jedoch zu treffen, um gegebenenfalls die Tiere in einem geschützten Aussenklimabereich zu halten. Gitter sind auf Löcher zu überprüfen.
Kadaver melden
Gemäss verfügbaren Informationen seien die Virenstämme der aktuell zirkulierenden Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar, schreibt das BLV in der Medienmitteilung. Trotzdem soll man gefundene Vogelkadaver nicht berühren und sich an die verantwortlichen Stellen wenden.