Die dem kantonalen Verterinärdienst bekannten Geflügelhaltungen in der näheren Umgebung des Fundorts seien direkt über den Fund des infizierten Wildvogels informiert worden, teilte die Luzerner Staatskanzlei am 30. Januar 2023 mit.
Das Virus zirkuliert
Da es sich um einen Wildvogel handle und keine Nutzgeflügelhaltungen direkt betroffen seien, ändere sich für den Kanton Luzern an den seit Ende November schweizweit geltenden Massnahmen nichts. Es zeige sich jedoch, dass das Virus auch in der Wildvogelpopulation im Kanton Luzern zirkuliere und die verhängten Vorsichtsmassnahmen «unbedingt weiterhin zu befolgen» seien. Dazu gehören die Auslaufbeschränkung, der Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, die getrennte Haltung von Hühner und von Gänsen und Enten sowie Hygienevorschriften. Wer tote Wildvögel findet, soll diese nicht berühren und sich an die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht wenden.
Fälle im Tessin und Zürich
Ende November vergangenen Jahres war das Virus bei einem Schwan im Tessin nachgewiesen worden. Zuvor trat die Tierseuche in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich auf.
Nach heutigen Erkenntnissen ist der Virusstamm H5N1 nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Etwa in vielen Gegenden Asiens und Nordafrikas, wo die Menschen in engem Kontakt mit erkranktem Geflügel leben, können sie am Vogelgrippevirus erkranken. Erste Symptome treten nach 2 bis 14 Tagen auf und gleichen schweren grippeähnlichen Beschwerden.