Der Verein CHWolf hat eine Aufsichtsbeschwerde gegen fünf Kantone eingereicht. Damit erhofft sich der Wolfsschutz-Verein, das Abschiessen von Wölfen stoppen zu können, wie er am Freitag mitteilte.
Haben die Kantone widerrechtlich gehandelt?
Die von den Kantonen verfügten Abschussbewilligungen seien widerrechtlich, argumentierte der Verein. Die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) zum Abschuss von Wölfen in den Kantonen Graubünden, Wallis, St. Gallen, Waadt und Tessin sei nicht rechtswirksam. Denn das Bafu habe seine Zustimmungsverfügung bis heute nicht publiziert und es versäumt, allfälligen Beschwerden gegen die Verfügung die aufschiebende Wirkung zu entziehen.
Verstösst der Bund gegen den Volkswillen?
Mit der aktuellen Abschusspolitik verstosse der Bund ausserdem gegen den Willen des Volkes und die Berner Konvention, so der Wolfsschutz-Verein weiter. Der Wolf sei gemäss der von 46 europäischen und weiteren Staaten ratifizierten Berner Konvention eine streng geschützte Tierart. Bei der Berner Konvention hat der Verein CHWolf bereits Anfang Dezember eine Beschwerde eingereicht.
Der Bundesrat hatte am 1. November den ersten Teil der Änderung des Jagdgesetzes befristet in Kraft gesetzt. Damit erhielten die Kantone die Möglichkeit, bereits im Dezember und Januar «präventive Regulierungsabschüsse» vorzunehmen, sofern sie die Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt erhielten.
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