Längst nicht überall im Wald eignen sich Vollernter und Forwarder für die Holznutzung. Handkettensägen und Seilwinden bleiben dominant. Das sind auch die wichtigsten Geräte bei Daniel Ott, Forstunternehmer und Spezialholzerei aus Luzern.

Er ist seit 1987 selbstständig, für die Räumung von schwierigen Bäumen in Gärten und Siedlungen, meist mit Kran, eben Spezialholzerei, setzt er wöchentlich rund einen Tag ein. Daneben ist er in den Wäldern im Umkreis von bis zu 30 km tätig. Früher sogar schweizweit, heute gebe es genügend zu tun in der Umgebung.

Bei Bedarf zieht der Alleinunternehmer Helfer aus anderen Betrieben bei. «Bei gefährlichen Arbeiten sind wir sicher mindestens zu zweit», ergänzt Ott.

Angepasste Gefährte für den Erholungswald

Zu seinem Maschinenpark gehört ein 12 t Knickschlepper mit einer Winde von 13 t Zugkraft, ein Traktor mit Krananhänger und eine selbstfahrende Seilbahn, der Woodliner.

Im Erholungswald bei Meggen LU kommt lediglich die Kettensäge und aufgrund der schmalen Pfade ein zugemieteter selbstfahrender Raupenschlepper mit Seilwinde zum Einsatz. Das 2,5 t schwere Gefährt mit 6 t Zugkraft zieht ferngesteuert die gefällten dürren Käferholz-Stämme bis zum mit dem Forwarder befahrbaren Weg.

«Wir räumen hier solches Holz aus Sicherheitsgründen 30 m entlang dem Vita-Parcours.»

Im Erholungswald mache auch die Öffentlichkeit Druck auf die Waldeigentümer und zahle bei Bedarf, wenn die Sicherheitsräumung defizitär ist. Auch in diesem Wald kam allerdings schon je nach Zugänglichkeit eine Seilbahn zum Einsatz, andererseits wo geeignet selten auch vollmechanisierte Ernteverfahren.

«In der Regel arbeiten wir hier aber mit Bodenzug, Schlepper und Krananhänger.» Zumal die Schläge nicht so gross sind und dies den Wald mehr schone.

Ferngesteuerte Seilwinden minimieren das Risiko

Seilwinden seien für seine Holzerei ein Muss, auch weil vielseitig einsetzbar, betont Ott. Wer das wolle, könne bis 300 m Distanz ein Seil ziehen. Üblich würden aber die gefällten Stämme über 50 bis 100 m herangezogen. Über längere Distanzen sei wohl besser, sich den Einsatz von Seilbahnen zu überlegen. 

Ott selber legt Wert auf moderne, funkgesteuerte Winden mit Lastbegrenzung und Bremssystemen.

Wichtig sei auch, dass Schlepper und Seilwinde aufeinander abgestimmt sind.

«Ein 5-t-Traktor und eine Winde mit 10 t Zugkraft passen nicht zusammen, ­irgendwann wird es das Gefährt überschlagen.» 

Auch weitere Sicherheitsrisiken seien zu beachten, mahnt Ott. So dass der Bediener am richtigen Standort stehe, schräg hinten, ausserhalb des Gefahrenbereichs.

Zur Vorbereitung gehöre, dass die Stämme vor dem Rücken entsprechend präpariert werden, durch Kantenbrechen. Das schone einerseits den Boden und Wege, anderseits rutschen so die Stämme besser über Hindernisse hinweg.Ott weist auf die Regeln für Waldarbeiten hin: «Zuerst schone den Wald, dann das Holz und erst zuletzt denke an den Nutzen und den Profit.»

Einige Wochen warten bis die Bäume erlahmen

Waldeigentümern, die selber Sturmholz räumen wollen, gibt Daniel Ott den Tipp, vorerst einige Wochen zu warten. Dann würden die Bäume «erlahmen», stehen weniger unter Spannung.

Und wer wirklich schwierige Bäume vorfinde, sollte besser ­erfahrene Forstunternehmer beiziehen. Er sei oft für bäuerliche Waldeigentümer tätig, übernehme das Fällen von heiklen Bäumen. Rücken und Räumen des Holzes könnten dann viele wieder selber machen.

«Risiken sollten abgegeben werden, einfachere Tätigkeiten kann man beibehalten.»

Vorausgesetzt, die Ausrüstung stimmt und die Sicherheit ist gewährleistet.

 

Ausbildung für Forstarbeiten ist vorgeschrieben

Aufgrund des geänderten Waldgesetzes müssen Auftragnehmer von Forstarbeiten zur Arbeitssicherheit nachweisen, dass die eingesetzten Arbeitskräfte einen vom Bund anerkannten Kurs zur Sensibilisierung über die Gefahren von forstlichen Arbeiten besucht haben.

Die Anforderungen sind bereits in Kraft, die Übergangsfrist endet Ende 2021. Damit soll sichergestellt werden, dass Waldarbeiten nur noch von Leuten ausgeführt werden, welche die hohen Unfallgefahren kennen und erforderlichen Sicherheitsmassnahmen anwenden können.

Auch in der Landwirtschaft dürfen familienfremde Mitarbeitende Forstarbeiten nur noch ausführen, wenn sie eine ausreichende Ausbildung nachweisen können.

Als ausreichend gelten 10 Tage oder ein gleichwertiger Kompetenznachweis. Als besondere Forstarbeiten für diesen Ausbildungsnachweis gelten:

  • Arbeiten mit der Kettensäge
  • Fällen von Bäumen
  • Zu Boden bringen von hängengebliebenen Bäumen
  • Aufrüsten von Bäumen
  • Aufarbeiten von Windfallholz
  • Holzbringung (Rücken)
  • Arbeiten mit der Seilsicherung
  • Arbeiten mit Forstseilkranen

 

Die Agrama online erleben

[IMG 5]

Neben spannenden Artikeln, Produktneuheiten und Angeboten für die Landwirtschaft erwartet sie ausserdem ein grosser Wettbewerb. Klicken Sie sich durch die digitalen Bildergalerien, lassen Sie sich Neuheiten im Video demonstrieren. 

Zum Dossier