Ab diesem Jahr können sich Obwaldner Bauern für drei neue Fördermassnahmen für eine klimaverträgliche Landwirtschaft anmelden. Der Regierungsrat hat Anfang Juli die Ausführungsbestimmungen für diese Klimamassnahmen erlassen, und beim Landwirtschaftsamt sind die Weisungen auf-geschaltet. Konkret gefördert werden die methanreduzierende sowie betriebs- und grünlandbasierte Fütterung und der Anbau von Kulturen direkt für die menschliche Ernährung. Dafür würden erste Gelder des Rahmenkredits zur Umsetzung des Energie- und Klimakonzeptes 2035 eingesetzt, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Der Kantonsrat hatte im Mai einem Rahmenkredit von 8,6 Millionen Franken für die Jahre 2024 bis 2029 zugestimmt.

Wirkung überprüfen

Einige Massnahmen für die Landwirtschaft seien aus finanziellen Gründen umstritten gewesen, so konkret die Beiträge für methanhemmende Futter-zusätze. Das bestätigt Peter Abächerli, selber Kantonsrat und Präsident des Bauernverbandes Obwalden. Kosten und Nutzen seien infrage gestellt worden, einige Kantonsräte hätten auch die Wirkung solcher Mittel hinterfragt. In der Tat werde es wohl schwierig, die Wirkung der nun beschlossenen Massnahmen zu messen, meint Peter Abächerli. Dazu erklärt Landwirtschaftsdirektor Daniel Wyler, dass die Ausgaben und Wirkung der neuen Massnahmen eng begleitet würden. Basierend auf den Erfahrungen könne so die Förderung optimiert und ein wirkungsvoller Mitteleinsatz gewährleistet werden. Wyler betont, dass die Massnahmen für die Bauern freiwillig seien. Bauernpräsident Peter Abächerli stuft das Interesse der Landwirte für die Massnahmen als hoch ein, vor allem für einen Förderbeitrag für die Fütterung der methanhemmenden Zusatzstoffe. «Das ist einfach machbar und die Wirkung laut Studien gut.»

Auch andere Kantone wie Zug und Nidwalden fördern diese Fütterung bereits mit Beiträgen. Auf Anfrage teilt André Windlin, Leiter Landwirtschaftsamt, mit, dass bereits 20 Anmeldungen eingegangen seien; er rechnet bis zur Anmeldefrist Ende Juli mit 50 bis 100, vor allem die Massnahmen in der Fütterung seien gefragt. So auch der Beitrag für betriebs- und grünlandbasierte Fütterung, zumal viele Betriebe nicht so tierintensiv seien und diese Anforderung wohl erreichen würden. Allerdings gebe es auf einzelnen Betrieben schon beträchtliche Unterschiede, sagt Windlin. Der Kanton geht davon aus, dass sich der Tierbestand durch diese Massnahme leicht verringert, um 0,5 Prozent jährlich.

Bisher wenig Getreidebau

Eher skeptisch ist Bauernpräsident Peter Abächerli, dass mehr Kulturen für die menschliche Ernährung angebaut werden. Zwar werde schon jetzt etwas mehr Ackerbau im Talgebiet betrieben, aber Brotgetreide stosse aufgrund der Witterung in Obwalden an Grenzen. Derzeit sind von den 7800 ha LN im Kanton rund 500 ha als Fruchtfolgefläche ausgeschieden. Ackerbaulich genutzt werden aber lediglich 30 ha LN, meist für Silomais.

 

So viel Geld gibt es

Beiträge für methanreduzierende Fütterung (mit den Zusätzen Agolin und Bovaer) gibt es für alle Raufutter verzehrenden Grossvieh­einheiten auf Heimbetrieben. Pro GVE werden 30 Franken bezahlt. Bis 2027 sollen 40 Prozent, bis 2035 gar 90 Prozent aller Tiere solche Zusätze erhalten.
Mit der betriebs- und graslandbasierten Fütterung soll weniger Raufutter und Kraftfutter zugekauft werden. Dafür sind in den Weisungen Grenzwerte für die GVE pro ha definiert, so 2,2 in der Talzone, 1,8 in der Bergzone I und 1,6 in der Bergzone II. Für diesen Beitrag wird aber vorausgesetzt, dass auch die methanhemmenden Futterzusätze gefüttert werden. 
Für den Anbau von Acker-kulturen für die menschliche Ernährung erhalten Landwirte 600 Franken pro ha angebaute Hauptkultur. Nötig ist ein Nachweis über die Verwendung des Erntegutes. Ziel ist, den Anteil von heute unter 10 ha bis 2027 auf 20 ha und bis 2035 auf 50 ha zu erhöhen. Das könnte laut Kanton die Tierbestände leicht reduzieren, wenn weniger Raufutterfläche für Nutztiere zur Verfügung steht. Auf einer Hektare könnten aber so bis zu achtmal mehr Menschen ernährt werden als bei Futteranbau für die tierische Veredelung.