Der Entscheid des Bundesrats fiel am 18. März 2020. Als Folge der Absage sollen die Fristen für die Behandlung und das Sammeln von Unterschriften der anstehenden Volksbegehren während einem «gewissen Zeitraum» stillstehen. Die Verordnung dazu werde nun erarbeitet.
Kantone und Gemeinden sollen Versammlungen vermeiden
Der Bundesrat ruft zudem die Kantone und Gemeinden dazu auf, Versammlungen nur in zwingenden Fällen zu bewilligen.
Nicht zum ersten Mal
Bereits 1951 hat der Bundesrat einen ganzen Urnengang abgesagt, weil die Maul- und Klauenseuche die Durchführung der Volksabstimmung in mehreren Kantonen nicht erlaubte.
Mehr zu den Verhältnissen während der Maul- und Klauenseuche lesen Sie in unserem Rückblick: Maul- und Klauenseuche 1965 - wir blicken zurück
Und in den Berichten von Betroffenen aus jener Zeit: Maul- und Klauenseuche – ein Rückblick von Betroffenen